Die Wahl von Wilson Díaz Sterling zum Contralor des Huila ist durch eine Klage gefährdet, die seine Unelegibilität wegen seiner aktiven Notarfunktion im Departement behauptet. Carlos Andrés López, Zweiter auf der Kurzliste, greift die Rechtmäßigkeit des Verfahrens an und beruft sich auf Verfassungsverstöße sowie Verzögerungen bei der Amtsübernahme. Das Verwaltungsgericht des Huila wird prüfen, ob die Ernennung annulliert werden soll.
Wilson Díaz Sterling wurde am 18. November 2025 von der Departementsversammlung zum Contralor des Huila gewählt und sicherte sich 11 von 12 möglichen Stimmen unter 96 Kandidaten. Nahe dem Gouverneur Rodrigo Villalba, übernahm er das Amt inmitten rechtlicher Kontroversen, die kurz darauf entstanden. Carlos Andrés López, ehemaliger Contralor von Villavicencio und Zweiter auf der Kurzliste mit Carlos Eduardo Tovar Galindo, reichte eine Klage auf Wahlnullität ein. Er argumentiert, dass Díaz Sterling unwählbar war, da er das Amt des Einzigen Notars von Aipe innehatte, ein öffentliches Amt im selben Departement im Vorjahr, was gegen Artikel 272 der Politischen Verfassung und Gesetz 330 von 1996 verstößt. Die Rechtsprechung des Staatsrats betrachtet Notare als öffentliche Bedienstete aufgrund ihrer Rolle bei der öffentlichen Glaubwürdigkeit und der Exekutive. López stellt ferner die Amtsübernahme von Díaz Sterling infrage, die am 20. Dezember 2025 vor dem Fünften Notar von Neiva erfolgte, 32 Tage nach der Wahl und damit über die gesetzliche Frist von 15 Kalendertagen hinaus, die am 3. Dezember endete. Der Kläger meint, es habe keine gültige Begründung für höhere Gewalt gegeben, wie eine nicht nachgewiesene medizinische Unfähigkeit oder Verzögerung beim Notarrücktritt, der erst am 18. Dezember durch Dekret 1386 angenommen wurde. Der Magistrat Ramiro Aponte Pino wies die Klage zur Stellungnahme der Parteien über eine mögliche vorläufige Suspendierung zu. Díaz Sterling verteidigt seine Wahl, bestreitet eine Inkompatibilität und nimmt die Aufgaben ab 1. Januar 2026 wahr. Bei Erfolg der Klage könnte die Nullität festgestellt und eine Neuwahl angeordnet werden, sodass das Departement mit einem amtierenden Contralor verbleibt.