Ein Strafrechts-experte von der Universitas Jenderal Soedirman, Hibnu Nugroho, meint, das Generalstaatsanwaltsamt solle die Untersuchung zu mutmaßlicher Korruption bei Bergbaulizenzen in Konawe Utara übernehmen, die die KPK per SP3 eingestellt hat. Er begründet dies mit erheblichen Staatsverlusten und Anzeichen externer Einflussnahme. Die Übernahme sei rechtlich unproblematisch, wenn sie durch öffentlichen Druck erfolge.
Jakarta – Strafrechts-experte Hibnu Nugroho von der Universitas Jenderal Soedirman erklärt, dass das Generalstaatsanwaltsamt (Kejagung) den Fall mutmaßlicher Korruption bei Bergbaulizenzen in Konawe Utara, Südost-Sulawesi, übernehmen sollte, nachdem die Korruptionsbekämpfungskommission (KPK) ihre Ermittlungen Anfang 2026 per Einstellungsbescheid (SP3) gestoppt hat.
Hibnu erläutert, dass der SP3 wegen fehlender Beweise erlassen wurde, obwohl das Ereignis stattgefunden hat. „In diesem Kontext kann die Anklage den Fall übernehmen. Was fehlt der KPK? Die Übernahme dieses Falls ist daher sehr gut, da der Staatsverlust enorm ist“, sagte er am Samstag, dem 3. Januar 2026.
Er betont, dass rechtlich kein Problem besteht, wenn Kejagung den Fall weiterverfolgt, solange es nicht direkt an die Ermittlungen der KPK anknüpft, sondern eigene zusätzliche Beweise sucht. „Es hängt von der öffentlichen Forderung bezüglich des SP3 in diesem Fall ab, sodass Kejagung prüfen kann, ob eine Übernahme notwendig ist“, fügte er hinzu.
Hibnu weist auch auf Vorhandensein von Verdächtigen hin, was auf erste Beweise hindeutet. Er vermutet, dass der Stopp der KPK durch externe Faktoren wie politische Eingriffe auf hoher Ebene beeinflusst wurde. „Ich denke, es gab einen Eingriff bei der KPK. Das ist möglich, nicht rein rechtlich, denn beim Bergbau muss es Erkenntnisse gegeben haben“, schloss er.
Dieser Fall beleuchtet die Dynamiken der Strafverfolgung in Indonesien, bei denen die Koordination zwischen Behörden entscheidend ist, um Gerechtigkeit ohne externe Hindernisse zu gewährleisten.