Minderjährige müssen Pass nicht mehr für Personalausweis aktualisieren

Dank Resolution 12880 des kolumbianischen Außenministeriums müssen Minderjährige ihren Pass nicht mehr erneuern, wenn sie einen Personalausweis beantragen oder volljährig werden. Diese Änderung hebt eine frühere Anforderung der Resolution 6888 von 2021 auf und vereinfacht den Prozess durch die Número Único de Identificación Personal (NUIP), die 2004 eingeführt wurde.

Die Resolution 12880, erlassen am 12. Dezember 2024 vom kolumbianischen Außenministerium, ändert Artikel 15 der Resolution 6888 von 2021. Zuvor mussten Minderjährige ihren Pass mit sieben Jahren aktualisieren, wenn sie einen Personalausweis beantragten, oder bei Erreichen der Volljährigkeit beim Wechsel zur Staatsbürgerkarte, da sich ihre Identifikationsnummer änderte.

Seit 2004 jedoch weist das Nationale Zivilregister den Número Único de Identificación Personal (NUIP) Minderjährigen bei der Registrierung in seiner Datenbank zu. Diese eindeutige Nummer bleibt lebenslang konstant und gilt sowohl für den Personalausweis als auch für die Staatsbürgerkarte. Daher sind Passaktualisierungen an diesen Stellen nicht mehr erforderlich, was den Zugang zu Reisedokumenten erleichtert.

Diese Reform ist Teil eines neuen Modells zur Passausstellung, das darauf abzielt, Verfahren für Bürger zu vereinfachen. Kolumbianer können sie in den zwei Passämtern der Kanzlei, sechs CADES- und SuperCADES-Stellen in Bogotá oder in den Gouvernements landesweit beantragen. Wer Pässe nach November 2017 erhalten hat, kann sie online über www.cancilleria.gov.co erneuern.

Obwohl die Aktualisierung nicht verpflichtend ist, können ausländische Einwanderungsbehörden sie nach ihrem nationalen Recht verlangen. Reisende sollten dies im Voraus prüfen, um Probleme zu vermeiden.

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