Ein neues Gesetzentwurf in Äthiopien erlaubt Nicht-Mitgliedern-Investoren, bis zu 10 % der Anteile einer Genossenschaft zu erwerben, was ihnen Dividenden einbringt, sie jedoch von Stimmrechten oder Führungspositionen ausschließt. Die Äthiopische Genossenschaftskommission, die über 89.000 Primärgenossenschaften beaufsichtigt, sieht dies als Weg, frisches Kapital anzuziehen, während die Kernführung geschützt bleibt. Diese Änderung markiert einen Wandel für Genossenschaften, die traditionell auf Mitgliederfinanzierung angewiesen waren.
Die Äthiopische Genossenschaftskommission entwerft ein neues Gesetz, das Genossenschaften erlaubt, Kapital aus Quellen außerhalb ihrer Mitgliedschaft zu beschaffen und Joint Ventures mit privaten Einheiten einzugehen. Nach diesem Vorschlag können Nicht-Mitglieder-Investoren bis zu 10 Prozent der Anteile einer Genossenschaft kaufen, Dividenden erhalten, aber keine Stimmrechte oder Eignung für Führungspositionen haben. Die Kommission beaufsichtigt mehr als 89.000 Primärgenossenschaften, 435 Verbände und fünf Föderationen. Beamte sagen, dass diese Bestimmungen darauf abzielen, frisches Kapital in den Sektor zu pumpen, während grundlegende Führungsstrukturen aufrechterhalten werden. Diese Reform signalisiert eine Marktabrechnung für Genossenschaften, die historisch ausschließlich auf Mitgliederbeiträge angewiesen waren. Veröffentlicht am 17. Januar 2026 von Nahom Ayele in Addis Fortune, zielt der Gesetzentwurf darauf ab, Genossenschaften inmitten sich wandelnder wirtschaftlicher Drucke zu modernisieren.