Das Umweltministerium der Union hat die Solid Waste Management (SWM) Rules, 2026, für die Abfallverarbeitung durch Großabfallerzeuger unter erweiterter Verantwortung der Großabfallerzeuger (EBWGR) bekanntgegeben. Diese Regeln erweitern die Definition der Großabfallerzeuger und führen erstmals das Verursacherprinzip ein.
Das Umweltministerium der Union hat die Solid Waste Management (SWM) Rules, 2026, am 29. Januar 2026 bekanntgegeben und damit die Regeln von 2016 außer Kraft gesetzt. Diese erweitern die Definition der Großabfallerzeuger, um Einrichtungen mit einer Fläche von 20.000 Quadratmetern oder mehr, einem Wasserverbrauch von 40.000 Litern pro Tag oder mehr oder einer Festabfallproduktion von 100 kg pro Tag oder mehr einzuschließen. Dies umfasst zentrale und landesweite Regierungsabteilungen, lokale Behörden, öffentliche Unternehmen, Institutionen, gewerbliche Einrichtungen und Wohnungsgenossenschaften. Im Gegensatz zu den Regeln von 2016, die keine Spezifikationen zu Flächen oder Wasserverbrauch enthielten, bringt die neue Definition mehr Einrichtungen in die Großkategorie. Das Ziel bleibt die Stärkung der Abfallwirtschaftspraktiken, da Großerzeuger mindestens 30 % des gesamten Festabfalls in den meisten Städten beitragen. Die Regeln setzen das „Verursacherprinzip“ um, indem sie Umweltentschädigungen für den Betrieb ohne Registrierung, die Angabe falscher Informationen oder die Einreichung gefälschter Dokumente verhängen. Großabfallerzeuger müssen sich nun über ein zentrales Online-Portal bei der lokalen Behörde registrieren – eine Anforderung, die 2016 fehlte. Veranstalter von Veranstaltungen wie Gemeindefesten oder Hochzeiten mit mehr als 100 Personen müssen die lokalen Behörden drei Tage im Voraus benachrichtigen, die Abfälle trennen und an autorisierte Sammler übergeben. Die Regeln führen gestufte Kriterien für Entwicklungen in der Nähe von Abfallverarbeitungsanlagen ein und verlangen Pufferzonen für Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 5 Tonnen pro Tag. Das Central Pollution Control Board wird Richtlinien zu Pufferzonengrößen und zulässigen Aktivitäten basierend auf Kapazität und Belastung ausgeben. Diese Änderungen integrieren Prinzipien der Kreislaufwirtschaft und der erweiterten Produzentenverantwortung. Besondere Bestimmungen gelten für hügelige Gebiete und Inseln, einschließlich Nutzungsgebühren für Touristen und Regelung der Zuflüsse basierend auf Abfallanlagen – eine Erweiterung der hügeligen Bestimmungen von 2016 um Inseln. „Die neuen Regeln zur Festabfallwirtschaft können, wenn sie richtig umgesetzt werden, die Abfallwirtschaft in Indien erheblich verbessern“, sagte Priyanka Singh, Programmleiterin beim Council on Energy, Environment and Water. Eine CEEW-Studie hebt Herausforderungen wie schlechte Trennung und Datenlücken hervor, die diese Regeln durch verpflichtende Vier-Wege-Trennung, Echtzeit-Tracking und EBWGR, die sich auf 30-40 % des städtischen Abfalls konzentriert, angehen. Basierend auf einem Entwurf von 2024 zielen die Regeln darauf ab, die Effizienz zu steigern, die Deponienutzung zu reduzieren und die Quellenreduktion landesweit zu fördern.