Die National Transport and Safety Authority hat Verkehrspolizisten angewiesen, bei Straßenkontrollen keine obligatorischen Inspektionen für private Autofahrer durchzusetzen, während die neuen Vorschriften ab dem 1. Juli in Kraft treten.
Die National Transport and Safety Authority (NTSA) hat die Umsetzung ihrer neuen obligatorischen Fahrzeugprüfungsrichtlinien klargestellt. Verkehrspolizisten werden die Prüfpflicht bei privaten Autofahrern während Routenkontrollen nicht durchsetzen. Transportunternehmer im Schulverkehr werden für die Nichteinhaltung von Regel 13 bezüglich reflektierender roter mechanischer Stoppsignale und Regel 14 bezüglich Telematiksystemen gemäß den Traffic (School Transport) Rules, 2026, nicht mit Strafen belegt. Betreiber von gewerblichen Dienstleistungsfahrzeugen sind gleichermaßen von Strafen ausgenommen, wenn sie die Anforderungen an Telematiksysteme gemäß Verordnung 9(d) der NTSA (Operations of Commercial Vehicles) Regulations, 2026, nicht erfüllen. Unabhängig davon wird die Behörde ab dem 1. Juli Fahrzeuge der Kategorie A, die als irreparabel eingestuft werden, dauerhaft abmelden. Solche Fahrzeuge dürfen nicht mehr auf öffentlichen Straßen verkehren und ihre Nummernschilder werden eingezogen. Fahrzeuge der Kategorie B mit strukturellen Schäden können nach Reparaturen, Inspektion und Aktualisierung der Registrierung wieder zugelassen werden. Die Regeln wurden vom Kabinettssekretär für Straßenbau, Davis Chirchir, im Amtsblatt veröffentlicht. Sie weiten zudem die jährlichen Inspektionen auf Privatfahrzeuge aus, die älter als vier Jahre sind. Die Behörde rief die Öffentlichkeit dazu auf, sich für Updates ausschließlich auf offizielle Kanäle zu verlassen.