Vier Jahre Haft, drei davon auf Bewährung, wurden gegen eine selbstständige Krankenschwester gefordert, die des Betrugs gegen das Krankenversicherungssystem beschuldigt wird und der 1,8 Millionen Euro Schaden entstanden sind. Die Staatsanwaltschaft Châlons-en-Champagne fordert zudem ein Berufsverbot und die Konfiszierung der beschlagnahmten Vermögenswerte. Es geht um die Abrechnung von Leistungen, die nicht erbracht wurden.
Am 11. März 2026 forderte die Staatsanwaltschaft im Prozess in Châlons-en-Champagne vier Jahre Haft, drei davon auf Bewährung, gegen eine selbstständige Krankenschwester wegen Betrugs gegen das Krankenversicherungssystem. Der Schaden wird auf 1,8 Millionen Euro geschätzt, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaftsbehörde. nnStaatsanwältin Annick Browne umriss die Vorwürfe: Abrechnung von Leistungen « die nicht erbracht wurden oder unter Bedingungen erfolgten, die die geforderten Erstattungen nicht rechtfertigten, oder die von einem Ersatz ausgeführt wurden ». Zu den Unregelmäßigkeiten gehören die Abrechnung mehrerer täglicher Hausbesuche, obwohl nur einer stattfand, oder das einfache Abstellen von Medikamenten in Briefkästen. Injektionen wurden nie durchgeführt. nnEin Bericht eines Gerichtsvollziehers ergab, dass die Krankenschwester bis zu 150 Patientenbesuche pro Tag durchführte, einige davon dauerten nur eine oder zwei Minuten. Das öffentliche Ministerium bezeichnet dies als « System fiktiver Pflege ». nnDie Staatsanwaltschaft fordert ein sofortiges Berufsverbot im Pflegebereich, Entschädigung für die Zivilparteien und die Konfiszierung der beschlagnahmten Vermögenswerte, darunter ein Haus, Wohnungen, Guthaben auf Bankkonten und Auszahlungen aus Lebensversicherungen in Höhe von über 1,7 Millionen Euro. Dies soll den Schaden am Krankenversicherungssystem beheben. nnFür die Ersatzkrankenschwester, die als Mittäterin vor Gericht steht, wurden ein Jahr Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 100.000 Euro gefordert. Das Urteil ist für den 27. Mai angesetzt.