Die Abgeordnete der La France insoumise, Rima Hassan, hielt am 3. April eine Pressekonferenz ab, auf der sie von "politischer Justizschikane" sprach. Vorausgegangen war ein Polizeigewahrsam am 2. April in Paris wegen des Verdachts auf Verherrlichung des Terrorismus infolge eines X-Posts vom 26. März. In ihrer Tasche wurden Substanzen wie legales CBD und die synthetische Droge 3MMC gefunden; ein Gerichtstermin ist für den 7. Juli angesetzt.
Nachdem ihr Gewahrsam am späten 2. April auf der Polizeistation des 10. Arrondissements in Paris aufgehoben worden war – resultierend aus einem gelöschten X-Post vom 26. März, in dem sie das Mitglied der Japanischen Roten Armee, Kōzō Okamoto, zum palästinensischen Widerstand zitierte –, wandte sich Rima Hassan, Abgeordnete der La France insoumise, am 3. April auf einer Pressekonferenz am Hauptsitz der Pariser Kriminalpolizei an ihre Unterstützer.
Sie beschrieb den Gewahrsam als "echte politische Justizschikane, die ausschließlich auf (ihre) politischen Ansichten zurückzuführen ist", insbesondere auf ihr Engagement für Palästina. Sie fügte hinzu, dass "der zeitliche Ablauf dieser Schikane mit meinem Eintritt in die Politik begann" und kritisierte zudem eine "mediale Schikane".
Ihr Anwalt, Me Vincent Brengarth, bezeichnete die Inhaftierung als "völlig rechtswidrig" und als einen "Missbrauch des Flagranzverfahrens", um die parlamentarische Immunität zu umgehen. Er argumentierte, der Beitrag sei "ein einfaches Zitat" ohne Verherrlichung, betonte, seine Mandantin "konsumiere keine Drogen", und wartet auf die Analyse der 3MMC-Substanz. Er kritisierte außerdem die Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses durch Leaks an die Presse, was zu einer staatsanwaltschaftlichen Untersuchung führte.
Jean-Luc Mélenchon verurteilte eine "politische Polizei", die gegen die Immunität verstoße, während Manon Aubry von einer "Strategie der justiziellen Schikane" gegen Palästina-Befürworter sprach. Der Fall wird mit einem Gerichtstermin am 7. Juli vor dem Strafgericht fortgesetzt; parallel dazu läuft ein separates Betäubungsmittelverfahren.