Premierminister Sébastien Lecornu kündigte in Marseille ein Wohnungsbaugesetz an, das im Sommer dem Parlament vorgelegt werden soll und auf seinem im Januar vorgestellten Plan für den Neubeginn im Wohnungsbau mit dem Ziel von 2 Millionen Wohnungen bis 2030 aufbaut. Der Gesetzentwurf sieht administrative Vereinfachungen, ein neues Stadterneuerungsprogramm für den Zeitraum 2030-2040 sowie Erweiterungen des steuerlichen 'Jeanbrun'-Instruments vor.
Nachdem er im Januar 2026 einen ehrgeizigen Wohnungsbauplan vorgestellt hatte – einschließlich des Ziels von 2 Millionen Wohnungen bis 2030 und des neuen 'Status für private Vermieter' (oder 'Jeanbrun-Instrument') –, präsentierte Premierminister Sébastien Lecornu am Donnerstag in Marseille ein spezielles Wohnungsbaugesetz. Die Regierung plant, es 'diesen Sommer' in erster Lesung einzubringen.
Der Gesetzentwurf setzt auf Vereinfachung und Dezentralisierung, um Projekte zu beschleunigen. Er startet ein Stadterneuerungsprogramm der 'dritten Generation' für die Jahre 2030-2040, das sich laut Wohnungsbauminister Vincent Jeanbrun auf vorrangige Stadtviertel, große Wohnsiedlungen, mittelgroße Städte und Überseegebiete konzentriert. Lecornu bekräftigte, dass der Wohnungsbau ein 'Schlüsselthema' sei, das nicht bis 2027 warten könne.
Zu den Höhepunkten gehört eine 'Operation von lokalem Interesse' mit gestrafften Verfahren und weniger städtebaulichen Hürden. Für energetisch ineffiziente Gebäude können Eigentümer, die sich zu Renovierungen verpflichten (drei Jahre bei Häusern, fünf bei Wohnungen), diese wieder vermieten. Ziel sind 650.000 bis 700.000 Wohnungen bis 2028.
Der Gesetzentwurf weitet das Jeanbrun-Instrument – das bisher auf Neubauten abzielte – auf ältere Einfamilienhäuser aus, wobei Arbeiten in Höhe von mindestens 20 % des Kaufpreises erforderlich sind (vorher 30 %). Neubauten bleiben weiterhin ausgeschlossen.