Gesundheitseinrichtungen haben bis zum 31. Juli Zeit, Bedenken hinsichtlich verifizierter Forderungen aus dem aufgelösten NHIF in Höhe von 10 Millionen KSh oder weniger zu äußern.
Die Geschäftsführerin der SHA, Mercy Mwangangi, gab die Mitteilung am 24. Juli heraus. Einrichtungen müssen Anträge auf Klärung bis zum Stichtag an directorbenefitsandclaims@sha.go.ke senden. Die Einreichungen müssen den Namen der Einrichtung, den ehemaligen NHIF-Code, den Forderungsbetrag, Referenznummern, eine Erläuterung sowie unterstützende Dokumente enthalten.
Alle Einreichungen werden innerhalb von drei Wochen nach dem 31. Juli geprüft, wobei die Ergebnisse den einzelnen Einrichtungen mitgeteilt werden. Dieser Schritt folgt auf die Freigabe von 4 Milliarden KSh im Januar zur Begleichung verifizierter Forderungen von 10 Millionen KSh oder weniger, von denen 3.527 Gesundheitseinrichtungen profitieren sollen.
Einrichtungen, die bis zum Stichtag keine Bedenken äußern, werden mit den mitgeteilten Forderungsbeträgen fortfahren, da der Zahlungsprozess damit abgeschlossen ist. Die SHA erklärte, dass die Überprüfung darauf abzielt, Fairness und Transparenz auf der Grundlage verifizierter Aufzeichnungen zu gewährleisten.