Das Umwelt- und Landgericht in Mombasa hat die National Environment Management Authority (NEMA) dazu verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen die Verzögerungen bei der Entschädigungszahlung in Höhe von 1,3 Milliarden KSh an Opfer einer Bleivergiftung zu erklären.
Das Gericht wies den Generaldirektor der NEMA an, eine eidesstattliche Erklärung einzureichen, in der die Schritte zur Begleichung der Forderung, die Gründe für die Verzögerung sowie ein klarer Zahlungsplan dargelegt werden. Die Anordnung folgt auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Dezember 2024, die die Entschädigung in Höhe von 1,3 Milliarden KSh für die Bewohner des Slums Owino Uhuru bestätigte, die von der Umweltverschmutzung durch eine Recyclinganlage für Blei-Säure-Batterien betroffen waren. Richterin Bellinda Akello kritisierte die Parteien für die Verzögerungen und verfahrensrechtlichen Mängel bei der Bearbeitung des Falls. Das Gericht warnte, dass eine Nichteinhaltung dazu führen könnte, dass Bankguthaben gepfändet und an die Antragsteller ausgezahlt werden. Die Angelegenheit wird am 12. Oktober erneut vor Gericht verhandelt, um die Einhaltung der Anordnung zu überprüfen. Die Parteien können zudem verhandeln und eine einvernehmliche Vereinbarung über einen Zahlungsplan einreichen.