Südkoreas Oberster Gerichtshof weist Nexons Urheberrechtsklage gegen Dark and Darker ab

Der Oberste Gerichtshof Südkoreas hat die Urheberrechtsvorwürfe von Nexon gegen den Dark and Darker-Entwickler Ironmace zurückgewiesen und damit die Fortsetzung der Spielentwicklung ohne Unterbrechungen ermöglicht. Das von Richter Park Young-jae verkündete Urteil lehnte Anträge auf Einstellung des Spielbetriebs ab und wies alle Berufungen beider Parteien zurück. Ironmace muss zwar weiterhin 5,7 Milliarden Südkoreanische Won wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen zahlen, erhielt jedoch eine Teilrückerstattung.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 1. Mai markiert einen bedeutenden Sieg für Ironmace in seinem langwierigen Rechtsstreit mit Nexon. Richter Park Young-jae wies die Behauptungen zurück, dass der Hardcore-Fantasy-PvPvE-Dungeon-Crawler Dark and Darker das als P3 bekannte Projekt von Nexon verletzt habe. Nexons Versuch, das Spiel offline zu nehmen, wurde rundweg abgelehnt, was den Weg für eine fortlaufende Entwicklung ohne Angst vor einer Stilllegung ebnet, wie Ironmace-Community-Manager Jay auf der Reddit-Seite des Spiels erläuterte. Alle Berufungen wurden abgewiesen, womit die Urheberrechtsfrage endgültig geklärt ist. Das Gericht bestätigte jedoch die Erkenntnisse über den Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen durch ehemalige Nexon-Mitarbeiter, die zu Ironmace gewechselt waren. Ironmace wurde zur Zahlung von 5,7 Milliarden Südkoreanischen Won – etwa 2,84 Millionen Pfund – verurteilt, was eine Reduzierung gegenüber der früheren Entscheidung des Obergerichts in Höhe von 8,5 Milliarden Südkoreanischen Won darstellt. Dies führt zu einer Rückerstattung von 2,8 Milliarden Südkoreanischen Won sowie einer Senkung der Gerichtskosten von 80 auf 40 Prozent und der Aufhebung aller einstweiligen Verfügungen. Ein separates Strafverfahren zwischen den beiden Unternehmen läuft in Südkorea weiter. In einer Stellungnahme gegenüber Inven bekräftigte Ironmace seine Absicht, im Prozess die Unschuld zu beweisen, und verwies darauf, dass der Zugriff auf bestimmte Daten erst nach dem Berufungsurteil gemäß der Strafprozessordnung möglich gewesen sei.

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