Der Oberste Bundesgerichtshof hat am Mittwoch (10.) die Verhandlung von Berufungen gegen die Entscheidung von 2025 zur Haftung von Plattformen für Inhalte Dritter wiederaufgenommen.
Das Plenum prüft derzeit 12 von Facebook, Google und Organisationen wie Abraji eingereichte Ergänzungsklagen. Richter Dias Toffoli begann mit dem Verlesen seines 75-seitigen Votums und schlug vor, die Forderung nach einem Hauptsitz in Brasilien auf Plattformen mit wirtschaftlichem Interesse im Land zu beschränken. Alexandre de Moraes äußerte Bedenken hinsichtlich dieses Vorschlags. Er verteidigte den ursprünglichen Wortlaut des Gerichts und argumentierte, dass auch bei ideologischen Straftaten, wie etwa nationalsozialistischen Botschaften, eine rechtliche Vertretung erforderlich sei, um gerichtlichen Anordnungen nachzukommen. Toffoli bezeichnete das Thema als heikel und erklärte, dass er die Abstimmung in der Sitzung am Donnerstag (11.) fortsetzen werde. Das Urteil befasst sich zudem mit Fristen für die Umsetzung der Regeln sowie mit Anforderungen für außergerichtliche Benachrichtigungen zur Entfernung von Inhalten.