Der Oberste Gerichtshof hat Monika Kiran Suryawanshi von den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Mord an ihrem Ehemann im Jahr 2007 freigesprochen. Das Gericht entschied, dass alleinige Telefonverbindungsnachweise keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung darstellen.
Ein Richtergremium bestehend aus Sanjay Karol und Prasanna B. Varale bestätigte den Freispruch des Bombay High Court für Monika Kiran Suryawanshi aus dem Jahr 2010. Das Gericht wies die Berufungen der Regierung von Maharashtra ab. Es befand, dass die Indizienbeweise der Staatsanwaltschaft zu schwach seien, um eine Mordverurteilung zu stützen.
Der Fall geht auf den Februar 2007 zurück, als der Bankangestellte Kiran Suryawanshi getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft behauptete, Monika habe nach einer außerehelichen Affäre mit ihrem Nachbarn Prakash und einem weiteren Mann konspiriert. Sie behaupteten, sie habe ihren Ehemann sediert, bevor dieser mit einem Mahlstein angegriffen wurde.
Der Oberste Gerichtshof stellte Inkonsistenzen in den Beweisen fest. In den Aufzeichnungen erschienen in der Nacht des Vorfalls keine ausgehenden Anrufe von Monikas Telefon. Die Ergebnisse der Obduktion widersprachen zudem der Behauptung, der Mord habe sich im Bett des Paares ereignet.
Das Gericht bestätigte die Verurteilungen von Prakash und dem weiteren Mitbeschuldigten gemäß Sektion 201 des indischen Strafgesetzbuches wegen Beweismittelmanipulation. Beide hatten ihre Haftstrafen bereits verbüßt.