Drei Festnahmen bei Zerschlagung illegalen Handels mit Zebrafleisch in Kikuyu

Drei Personen wurden in der Unterkreis Kikuyu, Kreis Kiambu, nach einer gemeinsamen Operation von Polizei und Kenya Wildlife Service (KWS) festgenommen. Die Razzia im Gebiet Gikambura deckte über eine Tonne mutmaßliches Zebrafleisch auf, einschließlich einer gehäuteten Karkasse und verarbeiteten Portionen sowie Transportwerkzeuge. Der Handel verstößt gegen Wildschutzgesetze.

Eine gemeinsame Operation von Polizeibeamten und dem Kenya Wildlife Service (KWS) führte zur Festnahme von drei Personen im Gebiet Gikambura der Unterkreis Kikuyu, Kreis Kiambu. Die Behörden stellten über eine Tonne mutmaßliches Zebrafleisch sicher, einschließlich einer gehäuteten Karkasse und diverser verarbeiteter Portionen, die in einem Wohnhaus gelagert waren. Sie beschlagnahmten auch Werkzeuge und Ausrüstung, die für den illegalen Handel genutzt wurden, sowie ein Fahrzeug, das verdächtigt wird, das Fleisch transportiert zu haben. ٭Der Verkauf von Wildfleisch wurde 2001 verboten, wobei der legale Handel auf spezifische genehmigte Arten wie Krokodile und Strauße beschränkt ist. Das primäre rechtliche Rahmenwerk ist der Wildlife Conservation and Management Act (2013), der den Schutz der Wildtiere auf allen Ländereien regelt, sowie der Meat Control Act (Cap 356) für Gesundheitsvorschriften. Nach dem Gesetz ist das Jagen, Töten oder Besitzen von Wildtieren ohne Genehmigung verboten, und Fleisch umfasst Fett, Blut oder Fleisch jeglicher Wildtiere. ٭Abschnitt 98 legt fest, dass der Handel, Transport oder Kauf von Wildfleisch oder -karkassen mit mindestens drei Jahren Haft ohne Bußgeldbetrag geahndet wird. Allgemeiner Kauf wird mit einer Strafe bis zu 1 Mio. KSh oder 12 Monaten Gefängnis bestraft. Das Halten von Wildtiertrophäen ohne Genehmigung führt zu mindestens 1 Mio. KSh Strafe oder mindestens fünf Jahren Haft. ٭Dieser Vorfall folgt auf die landesweite Schließung von Geschäften, die ungeprüftes Fleisch verkauften, letztes Jahr im Rahmen verstärkter öffentlicher Gesundheitsüberwachung während der Feiertage. Laut Regierung muss jedes für die Schlachtung vorgesehene Tier eine ante-mortem-Untersuchung durch einen zertifizierten Tierarzt oder öffentlichen Gesundheitsbeamten durchlaufen, gefolgt von post-mortem-Untersuchung und einem offiziellen Stempel, der bestätigt, dass das Fleisch für den menschlichen Verzehr geeignet ist. ٭Fälle von Besitz von Wildfleisch sind im Land selten. Ein bemerkenswerter Fall betraf drei Männer, die 2021 zu 10 Jahren Gefängnis und je 2,2 Mio. KSh Strafe verurteilt wurden für den Besitz von 595 kg Buschfleisch, einschließlich Dik-diks und Gerenuks. In Nyahururu wurde ein 23-Jähriger, bei dem 2019 200 kg Zebrafleisch gefunden wurde, zu 11 Jahren Haft oder 2,2 Mio. KSh Strafe verurteilt.

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