Die Außenstelle Lucknow des Allahabad High Court hat entschieden, dass Lok Adalats und die regionalen Rechtsdienstleistungsbehörden nicht befugt sind, Scheidungsurteile zu erlassen. Die Befugnis zur Auflösung von Ehen liegt ausschließlich bei den Familiengerichten.
Ein aus den Richtern Shekhar B. Saraf und A.K. Chaudhary bestehender Senat verkündete die Anordnung am 30. April. Das Urteil erging als Reaktion auf die Petition einer Frau, die eine 2018 von der Rechtsdienstleistungsbehörde im Bezirk Unnao protokollierte Einigung angefochten hatte. Das Gericht stellte fest, dass Ehestreitigkeiten, die eine Scheidung betreffen, gemäß dem Legal Services Authorities Act von 1987 und den National Legal Services Authority (Lok Adalat) Regulations von 2009 nicht zur Entscheidung an Lok Adalats verwiesen werden können. Ihre Rolle beschränkt sich darauf, gütliche Einigungen zwischen den Parteien zu ermöglichen. Der Senat erklärte eine Klausel in der Einigung von Unnao, die beiden Parteien eine erneute Heirat erlaubte, für rechtlich nichtig. Er stellte klar, dass kein gültiges Scheidungsurteil von einem zuständigen Gericht erlassen worden sei, und ordnete an, Kopien des Urteils an alle Lok Adalats und regionalen Rechtsdienstleistungsbehörden im Bundesstaat zu versenden.