Am 17. März stimmte der Vorstand von Cementos Argos der verkürzten Fusionszusage zu, wobei Cementos Argos als aufnehmendes Unternehmen und Concretos Argos als aufgenommenes Unternehmen gilt. Das Unternehmen beantragte eine Versammlung der Anleihegläubiger für den 20. März und wartet auf die Genehmigung u.a. durch die kolumbianische Finanzaufsichtsbehörde Superintendencia Financiera.
Der Verwaltungsrat von Cementos Argos genehmigte am 17. März die verkürzte Fusion mit seiner Tochtergesellschaft Concretos Argos. Die Transaktion, die bereits am 18. Februar bekannt gegeben wurde, nutzt den Status von Cementos Argos als alleiniger Anteilseigner von Concretos Argos und überschreitet die 90 %-Schwelle für derartige Fusionen, ohne dass das übernommene Unternehmen liquidiert oder aufgelöst wird. Die Unternehmen sind in sich ergänzenden Bau- und Zementaktivitäten tätig und wollen die Unternehmensstruktur straffen, die operative Flexibilität verbessern und den Wert für Kunden und Aktionäre steigern, ohne die Geschäftskontinuität zu beeinträchtigen. Der Vorstand hat für den 20. März eine Generalversammlung der ordentlichen Anleihegläubiger beantragt, um die Zustimmung zu erhalten, zusammen mit anderen notwendigen Genehmigungen, unter anderem von der kolumbianischen Superintendencia Financiera. Das Unternehmen erklärte, dass die Aktionäre durch die Fusion weder stärker in die Pflicht genommen noch in ihren Vermögensrechten beschnitten werden. Abwesende oder abweichende Aktionäre können gemäß dem Gesetz 222 von 1995 ihr Rücktrittsrecht ausüben, wenn dies rechtlich begründet ist.