Bundesgericht verurteilt Boko-Haram-Terroristen zum Tod durch den Strang

Das Federal High Court in Abuja verurteilte am Donnerstag den Boko-Haram-Terroristen Auwalu Samaila zum Tod durch den Strang, nachdem dieser sich in sechs Anklagepunkten wegen terroristischer Straftaten schuldig bekannt hatte. Richter James Omotosho verkündete das Urteil und wies auf die fehlende Reue des Verurteilten hin. Das Gericht verhängte zudem lebenslange Haftstrafen sowie verschiedene Freiheitsstrafen gegen weitere Boko-Haram-Verdächtige.

Das Federal High Court in Abuja unter dem Vorsitz von Richter James Omotosho verurteilte Auwalu Samaila am Donnerstag. Samaila, der aus dem Dorf Gulak im Verwaltungsbezirk Madagali im Bundesstaat Adamawa stammt, bekannte sich in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen FHC/KNJ/CR/122/2026 schuldig.

Die Anklage umfasste die Mitgliedschaft bei Boko Haram zwischen 2012 und 2017, die Ausbildung in terroristischen Aktivitäten und im Umgang mit Waffen wie der AK-47 sowie die Teilnahme an Angriffen in Damboa (Borno) sowie Gombi und Hong (Adamawa), bei denen Zivilisten und Militärangehörige getötet wurden. Die Taten verstießen gegen Abschnitt 1(2) des Gesetzes zur Verhinderung von Terrorismus (Änderungsgesetz) von 2013.

In seiner geständigen Aussage, die von der Staatsanwältin Jemila Ade als Beweismittel eingebracht wurde, räumte Samaila ein, weibliche Selbstmordattentäterinnen, darunter Halima, zum Muna-Garage-Komplex in Maiduguri transportiert und an Angriffen in Mubi, Chibok, Damaturu, Michika und Gulak teilgenommen zu haben. Er gab an, bei einem Einsatz gegen das Militär in Konduga sein linkes Bein verloren zu haben.

Richter Omotosho verurteilte Samaila in den Anklagepunkten vier, fünf und sechs zum Tod durch den Strang, in den Punkten eins und zwei zu jeweils 25 Jahren Haft und in Punkt drei zu 30 Jahren Haft. „Nur wer Reue zeigt und Gott um Vergebung bittet, kann auf Barmherzigkeit hoffen. Der vor mir stehende Verurteilte zeigt trotz zahlreicher Gräueltaten und Menschenleben, die er auf dem Gewissen hat, keine Reue. Möge Gott seiner Seele gnädig sein“, sagte der Richter.

In separaten Urteilen verurteilte das Gericht Shura Abdullahi und Abdulrahman Ari zu lebenslanger Haft sowie Aisami Kadi, Umaru Usman und Abdulrahman Hassan zu Freiheitsstrafen zwischen 20 und 21 Jahren.

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