FRA erlässt Vorschriften für Versicherungsdeckung medizinischer Fehler unter Regierungsfonds

Die Finanzaufsichtsbehörde (FRA) hat Vorschriften erlassen, die Versicherungsvorgänge regeln, die vom Regierungsfonds für Versicherung gegen Risiken aus medizinischen Fehlern abgedeckt werden, im Rahmen der Bemühungen zur Durchsetzung des Einheitlichen Versicherungsgesetzes und des Gesetzes zur Regelung der medizinischen Haftung und Patientensicherheit. Die Vorschriften legen einen Rahmen für die Festlegung jährlicher Versicherungsprämien für medizinische Fachkräfte und Einrichtungen fest, basierend auf der Art ihrer Tätigkeiten, und verpflichten den Fonds, aktuarielle Studien durchzuführen, um faire Preise und langfristige finanzielle Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Die Finanzaufsichtsbehörde (FRA) hat neue Vorschriften angekündigt, die Versicherungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Regierungsfonds für Versicherung gegen Risiken aus medizinischen Fehlern regeln. Diese Erlassung steht im Einklang mit der Umsetzung des Einheitlichen Versicherungsgesetzes und des Gesetzes zur Regelung der medizinischen Haftung und Patientensicherheit und zielt darauf ab, den Schutz der Patienten zu verbessern und die berufliche Haftung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen zu regulieren. Mohamed Farid, Vorsitzender der FRA, erklärte: „Die neuen Regeln stellen einen wichtigen Schritt dar, um ein nachhaltiges Versicherungssystem aufzubauen, das den Schutz der Patienten stärkt und die berufliche Haftung medizinischer Praktiker und Einrichtungen auf klaren, versicherungsbasierten Grundlagen regelt, die mit internationalen Best Practices übereinstimmen.“ Der Fonds deckt Entschädigungen für Fälle von Tod, Behinderung oder Körperverletzungen aufgrund medizinischer Fehler ab, in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Versicherungspolice. Entschädigungen können direkt vom Fonds oder über Verträge mit Versicherungsgesellschaften oder einem genehmigten Pool geleistet werden. Gemäß FRA-Beschluss Nr. 303 von 2025 muss der Vorstand des Fonds einen registrierten Aktuar benennen, um eine Studie auf Basis der tatsächlichen Erfahrungen der ersten drei Jahre zu erstellen, mit zusätzlichen Studien bei Bedarf. Die Vorschriften legen die jährlichen Prämien wie folgt fest: 240 EGP für Allgemeinmediziner und 920 EGP für Fachärzte; 160 EGP für allgemeine Zahnärzte und 400 EGP für Fachzahnärzte; 240 EGP für Apotheker; und 100 EGP für andere medizinische Berufe. Absolventen erhalten in ihrer ersten Lizenzierungsperiode einen Rabatt von 25 %. Für Einrichtungen umfassen die Prämien 24.000 EGP für Krankenhäuser mit bis zu 50 Betten (zzgl. 500 EGP pro zusätzlichem Bett), 9.600 EGP für medizinische Zentren, 3.600 EGP für Radiologiezentren, 2.400 EGP für Labore und 1.200 EGP für Apotheken. Diese Prämien wurden auf Basis aktuarischer Studien von zertifizierten Experten festgelegt, koordiniert mit der FRA, dem Ministerium für Gesundheit und Bevölkerung sowie dem Verband der Gewerkschaften medizinischer Berufe. Der Beitritt ist für die Ausübung medizinischer Berufe oder die Verlängerung von Lizenzen verpflichtend. Der Fonds besitzt eine unabhängige Rechtspersönlichkeit und wird von der FRA beaufsichtigt, mit der Befugnis, andere Schäden abzudecken, ausgenommen Fälle von Betrug oder grober Fahrlässigkeit, und behält Regressrechte gegen verantwortliche Parteien. Diese Erlassung ist Teil der Bemühungen der FRA, ein integriertes Versicherungssystem aufzubauen, das den Schutz der Begünstigten mit der finanziellen Nachhaltigkeit des Fonds ausbalanciert, gemäß der Entscheidung des Premierministers Nr. 3973 von 2025.

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