Das Nationale Wahlinstitut (INE) hat zum dritten Mal eine Diskussion über Richtlinien zur Regulierung verfrühter Vorwahlkampfaktivitäten vor den Wahlen 2027 abgelehnt.
Das INE stellte fest, dass es nicht in seiner Zuständigkeit liegt, solche Handlungen bei Kommunalwahlen zu überwachen oder zu sanktionieren. Ratsmitglied Carla Humphrey merkte an, dass dies in den Zuständigkeitsbereich des Wahlgerichts der Bundesjustiz sowie der lokalen Behörden falle. Marco Antonio Baños, Vertreter der Partei Somos México, kritisierte die Entscheidung und erklärte, sie schaffe Ungleichheit. Er wies darauf hin, dass Morena, PAN, PRI und Movimiento Ciudadano bereits anderthalb Monate vor Beginn des Wahlprozesses fortgeschrittene Verfahren anwenden. Baños erinnerte daran, dass neue Parteien benachteiligt seien und dass verfrühte Wahlkampfaktivitäten offensichtlich seien. Das INE wird das Thema bis zur dritten Augustwoche vertagen, nach seinem Urlaubszeitraum, der am 1. August beginnt.