Verleumdungsklage von Malema wegen Formfehlers aus dem Verzeichnis gestrichen

Die auf eine Million Rand bezifferte Verleumdungsklage von Julius Malema gegen Kenny Kunene wurde am Dienstag vom Gauteng High Court aus dem Verzeichnis gestrichen, da sein Anwaltsteam Fristen für die Einreichung von Unterlagen versäumt hatte.

Die Angelegenheit war für den 9. Juni zur Anhörung angesetzt, doch Richter Leonard Twala strich den Termin, nachdem Malemas Anwälte die erforderlichen Dokumente erst am Vorabend in das CaseLines-System hochgeladen und damit die Frist im April verpasst hatten. Rechtsanwalt Mfesane ka-Siboto bat um Nachsicht und beschrieb das Versäumnis als administrativen Fehler und nicht als bewusste Missachtung. Der Richter ordnete an, dass Malema die Prozesskosten von Kunene zu tragen hat. Der Fall geht auf Aussagen zurück, die Kunene am 20. Februar während eines „Podcast and Chill“-Interviews getätigt hatte. Kunene behauptete, Malema habe wiederholt nächtliche Besuche auf der Farm des verstorbenen Taxibosses Jothan „Mswazi“ Msibi abgestattet und 80.000 Rand in bar aus einer Louis Vuitton-Tasche erhalten. Malema hat jegliche kriminelle Verbindungen bestritten und erklärt, die Besuche hätten Transportvereinbarungen für EFF-Veranstaltungen betroffen. Kunene begrüßte das Urteil als Sieg für die Meinungsfreiheit. Malemas Team teilte mit, es werde eine erneute Klageeinreichung anstreben. Die beiden sind weiterhin in andere Rechtsstreitigkeiten verwickelt, nachdem das Gleichstellungsgericht im August 2025 befand, dass Kunenes Bezeichnung von Malema als „Kakerlake“ den Tatbestand der Hassrede erfülle.

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