Ministerium reagiert nach annullierung durch parlament von legal notice für klimaschutzagentur-privilegien

Das Außen- und Diaspora-Ministerium hat auf die Annullierung eines Legal Notice durch das Parlament reagiert, das Privilegien und Immunitäten für das Global Centre for Adaptation (GCA) gewährte. Das Ministerium erklärt, es werde der Entscheidung folgen, hält jedoch fest, dass die vorherigen Aktivitäten der Agentur in Kenia unberührt bleiben. Der Streit dreht sich um Legal Notice Nr. 85 von 2025, erlassen nach einem Host-Country-Abkommen.

Das Außen- und Diaspora-Ministerium veröffentlichte am 2. März 2026 eine öffentliche Mitteilung, in der es erklärte, der Entscheidung der Nationalversammlung vom 24. Februar 2026 zu folgen, ein Legal Notice aufzuheben, das Privilegien und Immunitäten für das Global Centre for Adaptation (GCA) gewährte. Das GCA wurde 2018 gegründet, um Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel weltweit zu beschleunigen.‎‎Laut dem Ministerium wurde Legal Notice Nr. 85 von 2025 am 2. Mai 2025 veröffentlicht, nach der Unterzeichnung eines Host-Country-Abkommens durch Kenia am 10. Februar 2025. Es wurde am 30. Mai an den Clerk der Nationalversammlung übermittelt und am 4. Juni im Parlament eingebracht. Das Parlament lud am 9. Juli 2025 zur öffentlichen Beteiligung ein, über Ankündigungen in lokalen Zeitungen, wie in Artikel 118(1)(b) der Verfassung vorgesehen.‎‎Vertreter des Ministeriums traten am 8. August 2025 vor das parlamentarische Fachkomitee für Umwelt, Forstwirtschaft und Bergbau auf, um die rechtliche Grundlage zu erläutern. In seinem Bericht vom 25. September 2025 hielt das Komitee den Notice für verfassungsmäßig und empfahl die Genehmigung. Allerdings prüfte das parlamentarische Komitee für delegierte Gesetzgebung die Angelegenheit und veröffentlichte am 4. Dezember 2025 einen Bericht, der die Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Frage stellte.‎‎Das Ministerium kritisierte das Komitee dafür, ohne Anhörung des Prime Cabinet Secretary oder des Cabinet Secretary für Außen- und Diaspora-Angelegenheiten Musalia Mudavadi fortgefahren zu sein, trotz eines Schreibens über seine Unverfügbarkeit. Die Abgeordneten beriefen sich auf Abschnitt 17 des Privileges and Immunities Act und argumentierten, dass ein Entwurf des Notices vor der Veröffentlichung hätte eingebracht werden müssen. Das Ministerium konterte mit Verweis auf Abschnitt 11(1) des Statutory Instruments Act, der nur eine Kopie des unterzeichneten Instruments nach der Veröffentlichung verlangt.‎‎Das Ministerium betont, dass die Annullierung die vorherigen Aktivitäten des GCA in Kenia nicht beeinträchtigt, gemäß Abschnitt 11(4) des Statutory Instruments Act und Abschnitt 17 des Privileges and Immunities Act. „Trotzdem wird das Ministerium für Außen- und Diaspora-Angelegenheiten der Entscheidung der Nationalversammlung folgen, in vollem Bewusstsein, dass die Aufhebung des Legal Notice die vorherigen Aktivitäten des GCA in Kenia in keiner Weise beeinflusst“, erklärte das Ministerium. Es fügte hinzu, dass es weiterhin bestrebt sei, Kenia als Zentrum für multilaterale Diplomatie und internationale Organisationen zu positionieren, während es einen überarbeiteten Notice vorbereitet.

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