Paramount und Generalstaatsanwälte geraten bei Anhörung zur Fusion über Blockbuster aneinander

Anwälte von Paramount und ein Dutzend Generalstaatsanwälte lieferten sich am Freitag während einer Anhörung zu einer kartellrechtlichen Klage gegen die geplante Fusion des Studios mit Warner Bros. Discovery einen Schlagabtausch über die Definition eines Blockbuster-Films.

Die Anhörung fand in einem Gerichtssaal in Oakland vor Richterin Araceli Martínez-Olguín vom Northern District of California statt. Jeffrey Kessler, der Paramount vertritt, bat die Richterin, eine einstweilige Verfügung aufzuheben, und versprach, den Deal nicht vorzeitig abzuschließen, sollte sie bis Anfang September über eine vorläufige einstweilige Verfügung entscheiden. Er nannte den Film Obsession, der mit 750.000 Dollar produziert wurde und fast 430 Millionen Dollar einspielte, als Beweis dafür, dass sich die Branche verändert hat. James Weingarten, der die von Kaliforniens Generalstaatsanwalt Rob Bonta angeführten Generalstaatsanwälte vertrat, bezeichnete den vorgeschlagenen Zeitplan als unfair und erklärte, er ziele darauf ab, Paramount dabei zu helfen, eine ab dem 1. Oktober anfallende Strafgebühr zu vermeiden. Er argumentierte, dass nur die fünf größten Studios beständig Blockbuster produzieren und vertreiben könnten und eine Verringerung dieser Anzahl den Wettbewerb schädigen würde. Kessler verwies zudem auf die Konkurrenz durch Streaming-Anbieter wie Amazon, die sich zu 15 Kinofilmen pro Jahr verpflichtet haben. Weingarten entgegnete, dass der F1-Film von Apple durch Warner Bros. vertrieben wurde. Die Richterin gab an, sie werde vor dem 22. Juli eine schriftliche Entscheidung erlassen, dem Datum, an dem die EU-Kartellbehörden voraussichtlich über den Deal entscheiden werden.

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