Verbände der Vertrauensruheständler von Petróleos Mexicanos (Pemex) haben die mexikanischen Gesetzgeber am Sonntag dazu aufgerufen, bei den Ausführungsgesetzen zur Rentenreform mit Sensibilität und historischer Verantwortung zu handeln, und vor Risiken wie Rückwirkung und Rechtsunsicherheit gewarnt. Sie erklärten, dass jede Veränderung Rechte ausweiten statt sie schwächen müsse.
Verbände der Vertrauensruheständler von Petróleos Mexicanos (Pemex) veröffentlichten eine öffentliche Erklärung, die an die Öffentlichkeit und die Abgeordnetenkammer gerichtet ist. Sie forderten dazu auf, Änderungen an bereits gewährten Ruhestandsbedingungen zu vermeiden, da diese erworbene Rechte beeinträchtigen und den Grundsatz der Nicht-Rückwirkung von Gesetzen verletzen würden. Sie warnten davor, dass die Regeln, nach denen Arbeitnehmer ihr Leben geplant haben, nicht einseitig geändert werden können, nachdem ihr Arbeitsleben beendet ist. Sie merkten zudem an, dass diskretionäre Anpassungen an festgesetzten Leistungen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verletzen und Ruheständler der öffentlichen Gewalt schutzlos ausliefern würden. „Heute sind wir es, morgen könnte es jeder andere Sektor sein“, erklärten sie. Sie beschuldigten die Secretaría Anticorrupción y Buen Gobierno, am 13. März falsche Informationen über überhöhte Renten verbreitet zu haben, einschließlich der Identitäten von Ruheständtern, was zu Desinformation führte und Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten verletzte. Die von Präsidentin Claudia Sheinbaum vorgeschlagene und von der Abgeordnetenkammer sowie dem Senat verabschiedete Reform ändert Artikel 127 der Verfassung, um die Renten für Vertrauenspersonal auf die Hälfte der Bezüge des Chefs der föderalen Exekutive zu begrenzen. Sie umfasst öffentliche Unternehmen wie Pemex, wobei die Streitkräfte sowie freiwillige Beiträge ausgenommen sind. Ihre Übergangsbestimmungen sehen vor, bestehende Renten an die neue Obergrenze anzupassen. Bislang bedarf die Reform der Ratifizierung durch mindestens die Hälfte plus einen der bundesstaatlichen Parlamente, um in Kraft zu treten und die Ausführungsgesetze zu ermöglichen.