Rückruf italienischer Salami wegen Listerien in vier Bundesländern

Kurz vor Weihnachten wird in Deutschland eine italienische Salami zurückgerufen, da sie mit Listerien kontaminiert ist. Betroffen sind Chargen mit spezifischen Mindesthaltbarkeitsdaten, die in vier Bundesländern verkauft wurden. Verbraucher sollten die Produkte prüfen und nicht verzehren, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Die italienische Salami „Salsiccia Piccante Affettata“ der Firma TRINITA‘ Industria Salumi S.p.a., vertrieben über die Andronaco GmbH & Co. KG, wird zurückgerufen. Grund ist eine Kontamination mit den Bakterien Listeria monocytogenes in der 500-Gramm-Verpackung mit Chargennummer 9085270. Betroffen sind acht Mindesthaltbarkeitsdaten: 19.12.2025, 21.12.2025, 24.12.2025, 28.12.2025, 04.01.2026, 11.01.2026, 18.01.2026 und 25.01.2026. Andere Produkte oder Daten sind nicht betroffen.

Das Produkt wurde in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein angeboten. Da keine genauen Verkaufsstellen angegeben sind, raten Behörden allen Verbrauchern, ihre Packungen zu prüfen, unabhängig vom Kaufort.

Listerien können schwere Erkrankungen verursachen, insbesondere bei Risikogruppen wie Schwangeren, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Symptome treten meist innerhalb von 14 Tagen auf und umfassen Durchfall, Erbrechen, Fieber, Schüttelfrost sowie grippeähnliche Beschwerden. In schweren Fällen, wie vom Robert-Koch-Institut (RKI) beschrieben, können Blutvergiftungen oder Hirnhautentzündungen folgen. Schwangere sollten auch ohne Symptome einen Arzt konsultieren; bei Beschwerden nach Verzehr ist sofortiger medizinischer Rat empfohlen.

Betroffene Packungen können geöffnet oder ungeöffnet in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet – auch ohne Kassenbon. Eine Kühlung verhindert das Bakterienwachstum nicht vollständig, daher vom Verzehr abraten. Verbraucher sollten Warnungen auf Seiten wie lebensmittelwarnung.de oder beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beachten, da Rückrufe bei mikrobiologischen Risiken üblich sind.

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