Zweite ergänzende Wählerliste in Bengalen voraussichtlich bis zum 27.-28. März

Ein leitender Beamter im Büro des Chief Electoral Officer von Westbengalen erklärte, dass die zweite ergänzende Wählerliste im Rahmen des SIR-Prozesses voraussichtlich am 27. oder 28. März veröffentlicht wird. Bisher wurden etwa 3,6 Millionen Wählermeldungen aus der ausstehenden Liste bearbeitet.

Ein hochrangiger Beamter der Wahlkommission kündigte am Donnerstag an, dass die zweite ergänzende Wählerliste für Westbengalen im Rahmen des Special Intensive Revision (SIR)-Prozesses bis Freitag- oder Samstagabend erwartet wird. 'Bis Freitag- oder Samstagabend könnte die zweite ergänzende Liste veröffentlicht werden', sagte der Beamte aus dem Büro des Chief Electoral Officer und merkte an, dass dies von der Klärung noch ausstehender Einträge aus verschiedenen Wahllokalen abhänge. Probleme aus der ersten ergänzenden Liste bestehen weiterhin, darunter technische Störungen und noch ausstehende Daten aus einigen Wahllokalen. 'Listen, die von Gerichten elektronisch signiert wurden, sind bereits hochgeladen. In einigen Fällen kann es zu technischen Problemen oder Fehlern kommen. Daten aus mehreren Wahllokalen stehen noch aus', fügte der Beamte hinzu. Die Überarbeitung folgt auf Anweisungen des Supreme Court, die es Wählern, die aus den Listen ausgeschlossen wurden, ermöglichen, Berufung bei einem Tribunal einzulegen. Es wurde noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, wann oder wo diese Tribunale ihre Arbeit aufnehmen werden; die Landesregierung hat vier Standorte vorgeschlagen, während der Calcutta High Court die Judicial Academy in New Town vorschlägt. Die Verzögerung hat bei den betroffenen Akteuren Besorgnis ausgelöst. Die erste ergänzende Liste der Wähler, deren Status 'in Prüfung' (Under Adjudication) ist, wurde am Montag veröffentlicht, doch der Wahlausschuss äußerte sich nicht zu Streichungen oder abgeschlossenen Fällen, was Kritik hervorrief. Nach der SIR-Zählung wurden 5,8 Millionen Namen gestrichen, wodurch die Zahl der wahlberechtigten Personen aufgrund von Todesfällen, Abwanderung, Dopplungen und Unauffindbarkeit von 76,6 Millionen auf 70,8 Millionen sank. Die am 28. Februar veröffentlichten Wählerverzeichnisse nach der SIR passten die Zahl weiter auf etwas über 70,4 Millionen an, wobei über 6 Millionen Namen unter gerichtliche Prüfung gestellt wurden.

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