Senatsausschuss bringt Gesetzesentwurf gegen weibliche Genitalverstümmelung voran

Der erste Senatsausschuss Kolumbiens hat einen Gesetzesentwurf zur Ausrottung weiblicher Genitalverstümmelung verabschiedet, womit das Vorhaben nur noch einen Schritt von seiner Verabschiedung als Gesetz entfernt ist. Der Vorschlag legt den Schwerpunkt auf Prävention, Opferbetreuung und Gemeinschaftsarbeit in den betroffenen Gebieten.

Am 26. März 2026 verabschiedete der erste Senatsausschuss Kolumbiens in Cali den Senatsgesetzentwurf 440 von 2025 sowie den Entwurf des Repräsentantenhauses 018 von 2024, nachdem dieser bereits das Repräsentantenhaus passiert hatte. Er wartet nun auf die finale Debatte im Plenum des Senats. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, weibliche Genitalverstümmelung durch einen umfassenden Ansatz zum Schutz von Mädchen und Frauen zu verhindern, anzugehen und zu beseitigen, in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards, die Praktiken ablehnen, welche die körperliche und psychische Unversehrtheit schädigen. Im Gegensatz zu früheren Bemühungen geht er über strafrechtliche Sanktionen hinaus und umfasst Präventionsmaßnahmen, Opferhilfe und interkulturelle Strategien in den praktizierenden Gemeinschaften sowie Aufklärung und Sensibilisierung für einen sozialen Wandel. Ausgehend von Erfahrungen in Mali und Ägypten – wo alleinige Strafandrohungen die Praktiken in den Untergrund drängten – integriert der Entwurf Bildung, Gesundheit und Schutz, um ähnliche Ergebnisse zu vermeiden. Das Gesetz findet Unterstützung bei Gesetzgebern aller Parteien, dem Innenministerium, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft. Indigene Führungspersönlichkeiten unterstützen es unter Hinweis auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf Mädchen. Weltweit tragen über 230 Millionen Frauen und Mädchen die Folgen dieser Praxis. Der Kongress muss den Entwurf bis Juni 2026 verabschieden, um eine Archivierung zu verhindern.

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