Der Rechtsexperte Muhammad Zaki Mubarak sieht im Verbot von Kohletransporten auf öffentlichen Straßen in Süd-Sumatra einen möglichen Verstoß gegen das Straßenverkehrs- und Transportgesetz. Er gibt an, dass die Anweisung des Gouverneurs rechtlich angefochten werden könnte. Die Politik birgt das Risiko, die nationale Energieversorgung zu stören.
Muhammad Zaki Mubarak, ein Rechtsexperte der Universitas Jenderal Achmad Yani, hat die Politik in Süd-Sumatra kritisiert, Kohletransporte auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Er argumentiert, dass ein totales Verbot dem Gesetz Nr. 22 aus dem Jahr 2009 über den Straßenverkehr und Transport widerspricht, solange die Fahrzeuge die technischen Anforderungen, wie etwa Tonnagebegrenzungen, erfüllen.
"Solange Kohletransportfahrzeuge die technischen Anforderungen erfüllen, einschließlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Tonnagegrenzen, können sie nicht pauschal von öffentlichen Straßen verbannt werden. Die Anweisung des Gouverneurs zu einem totalen Verbot steht möglicherweise im Konflikt mit den Normen des Straßenverkehrsgesetzes", sagte Zaki am Dienstag, den 28. April 2026.
Zaki betonte, dass Kohle ein lebenswichtiges Gut für den nationalen Energiebedarf sei, einschließlich der Dampfkraftwerke (PLTU), wie es im Bergbaugesetz geregelt ist. Er merkte an, dass die lokale Politik mit der Ausrichtung der Zentralregierung unter Präsident Prabowo Subianto zur Stärkung der Energiesicherheit kollidieren könnte.
Er warnte vor möglichen Störungen der Kohleversorgung für PLTU, was die Stromverfügbarkeit für Industrie und Öffentlichkeit beeinträchtigen würde. "Wenn der Vertrieb gestört wird, wirkt sich das nicht nur auf die Industrie, sondern auch auf die breite Öffentlichkeit aus. Stromausfälle oder eine reduzierte Energieversorgung wären die Konsequenzen, die die Öffentlichkeit tragen müsste", fügte er hinzu.
Zaki bekräftigte, dass die Politik rechtlich angefochten werden könne: über das Verwaltungsgericht für Verwaltungsentscheidungen oder durch eine materielle Überprüfung beim Obersten Gerichtshof für Verordnungen des Gouverneurs.