Tariq Ramadan in Abwesenheit zu 18 Jahren Haft wegen Vergewaltigung verurteilt; verbleibt in Schweizer Klinik

Ein Pariser Strafgericht verurteilte am 25. März den 63-jährigen Islamgelehrten Tariq Ramadan, Enkel des Muslimbruderschaftsgründers Hassan al-Banna, in Abwesenheit zu 18 Jahren Haft wegen der Vergewaltigung von drei Frauen. Trotz eines Haftbefehls befindet er sich weiterhin in der Nähe von Genf in psychiatrischer Behandlung in der Clinique du Grand-Salève. Das Strafmaß beinhaltet acht Jahre sozio-gerichtliche Aufsicht sowie ein lebenslanges Einreiseverbot für französisches Territorium.

Das Pariser Strafgericht fällte am 25. März 2026 sein Urteil gegen Tariq Ramadan, gegen den seit dem 2. März in Abwesenheit wegen Vergewaltigungen an drei Frauen verhandelt wurde: Christelle in Lyon im Oktober 2009 (unter Anwendung von Gewalt gegen eine schutzbedürftige Person), Henda Ayari in Paris im Jahr 2012 und eine dritte Frau im Jahr 2016. Der 63-jährige Prediger, Enkel von Hassan al-Banna, dem Gründer der Muslimbruderschaft, war unter Berufung auf einen Multipler-Sklerose-Schub und einen Krankenhausaufenthalt in der Schweiz trotz gerichtlicher Auflagen abwesend. Ein ärztliches Attest bescheinigte ihm einen Zustand der 'Erschöpfung der Lebensenergie', doch eine neurologische Untersuchung vom 6. März ergab laut der vorsitzenden Richterin Corinne Goetzmann eine 'Stabilität ohne aktuellen Schub'. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt und ein sofortiger Haftbefehl erlassen.

Verteidiger, darunter Me Ouadie Elhamamouchi, bezeichneten den Prozess als 'Justizfarce' und verließen den Gerichtssaal unter Hinweis auf 'justizielle Schikane'. Die Staatsanwaltschaft konterte, dass Ramadan 'alle Mittel nutzt, um einem Erscheinen zu entgehen'. Der Anwalt der Opfer, Me David-Olivier Kaminski, wertete dies als Flucht. Die Richter beschrieben die Gewalteinwirkungen, darunter das 'Festhalten der Hände und das gewaltsame Drücken des Kopfes, das Körpergewicht, irrer Blick, Worte der Dominanz'. Ramadan bestritt die Beziehungen zunächst, räumte später jedoch 'einvernehmliche' raue Begegnungen ein. Eine vierte Klägerin und der Vorwurf der 'Ausnutzung einer Zwangslage' (emprise) wurden vom Berufungsgericht fallen gelassen.

Im September 2024 verurteilten ihn Schweizer Gerichte zu drei Jahren Haft (davon eines unbedingt) wegen einer Vergewaltigung in Genf im Jahr 2008, wogegen Berufung eingelegt wurde.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren, acht Jahre sozio-gerichtliche Aufsicht (mit Kontaktverbot zu den Opfern und Verbot diesbezüglicher Publikationen), zehn Jahre Entzug der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte sowie ein dauerhaftes Einreiseverbot für Frankreich.

Anfang April befindet sich Ramadan weiterhin in der Clinique du Grand-Salève in der Nähe von Genf in psychiatrischer Behandlung. Ein Unterstützerkonto auf X verglich den Fall mit der Dreyfus-Affäre: «Es gab die Dreyfus-Affäre. Heute gibt es die Ramadan-Affäre... Sollen wir das zulassen?»

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