Verfassungsrat bestätigt Ausschluss von Nicht-EU-Studenten aus Wohnungsförderung

Der Verfassungsrat hat am Donnerstag, den 19. Februar 2026, einen Artikel im Haushaltsgesetz bestätigt, der nicht-europäische und nicht-stipendierte Studenten von der personalisierten Wohnungsförderung ausschließt. Diese Maßnahme, die mindestens zwei Jahre Aufenthalt in Frankreich voraussetzt, wird von Oppositionsparteien und Studentenverbänden als Form der nationalen Bevorzugung kritisiert. Die Weisen urteilten jedoch, dass sie einem öffentlichen Interesse bei der Kontrolle der APL-Ausgaben dient.

Am 19. Februar 2026 hat der Verfassungsrat eine Bestimmung im Haushaltsgesetz 2026 gebilligt, die nicht-europäischen und nicht-stipendierten Studenten die personalisierte Wohnungsförderung (APL) verweigert. Dieser Ausschluss gilt für diejenigen, die weniger als zwei Jahre in Frankreich sind, wobei Details per Dekret festgelegt werden. Klagen des Sozialistischen Partei (PS), La France Insoumise (LFI), der Ökologen und der Linksdemokratisch-Republikanischen Gruppe (GDR) wurden abgewiesen.  nnDie Fondation pour le logement, unterstützt von etwa fünfzehn Vereinen und Studentenorganisationen, wandte sich gegen die Maßnahme. Laut Observatoire de la vie étudiante griffen ausländische Studenten 2023 dreimal häufiger auf Lebensmittelhilfe zurück als französische Studenten. Die Reform könnte ihr Budget um 150 bis 250 Euro pro Monat kürzen, da APL eine der wenigen für sie verfügbaren Hilfen ist.  nnDie PS argumentierte, die Bestimmung widerspreche dem Prinzip des gleichen Zugangs zur Bildung und dem Recht auf eine angemessene Wohnung. LFI verwies auf ein Urteil vom April 2024, das Aufenthaltsvoraussetzungen für Sozialleistungen als unverhältnismäßig aufhob.  nnDie Weisen stellten fest, dass die Maßnahme das Wachstum der APL-Ausgaben kontrollieren soll und damit eine Abweichung von der Gleichheit bei unterschiedlichen Situationen oder aus Gründen des öffentlichen Interesses rechtfertigt. Sie fügten eine auslegungsmäßige Vorbehalt hinzu, der eine Anwendung im Einklang mit dem Präambel der Verfassung zu individueller Entfaltung und Existenzmitteln verlangt.  nnEs gibt bereits Ungleichheiten, wie fünf Jahre Aufenthalt für RSA oder differenzierte Studiengebühren für Nicht-EU-Studenten. Die Verfassungsrechtlerin Anne-Charlène Bezzina bezeichnete das Urteil als Verhärtung der Rechtsprechung ohne vollständigen Bruch.  nnDer LFI-Abgeordnete Eric Coquerel kritisierte es als Wandel zur nationalen Bevorzugung aus dem Programm des Front National. Manuel Domergue von der Fondation pour le logement äußerte Enttäuschung über die Auswirkungen auf prekäre ausländische Studenten. FAGE-Präsidentin Suzanne Nijdam war überrascht und plant Maßnahmen, während Manon Moret von UNEF und Léa Jules-Clément von Union étudiante Obdachlosigkeit und Studienabbrüche befürchten und weitere Mobilisierung versprechen.

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