Am Amtsgericht Plön wurde das Verfahren gegen einen 43-jährigen Zuschauer wegen Körperverletzung nach einem Fußballturnier in der Schiffsthalhalle eingestellt. Der Vorfall ereignete sich vor zwei Jahren nach einem Spiel zwischen FSG Saxonia II und SG Dobersdorf/Probsteierhagen II. Die Parteien legten widersprüchliche Versionen des Hergangs dar.
Der Vorfall spielte sich im Februar vor zwei Jahren bei einem Kreisligaspiel in der Schiffsthalhalle in Plön ab. Nach dem Sieg von SG Dobersdorf/Probsteierhagen II über FSG Saxonia II kam es auf der Tribüne zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 43-jährigen Fan der Saxonia-Mannschaft aus dem Kreis Segeberg und zwei Spielern des gegnerischen Teams, einem 25-Jährigen und einem 30-Jährigen.
Der Angeklagte, ein passionierter Saxonia-Supporter, schilderte vor Gericht, dass die Spieler ihm auf dem Weg zurück zur Tribüne einen Stinkefinger gezeigt und 'Hurensohn' gemurmelt hätten. 'Dann schlug mir einer meine Brille vom Kopf', berichtete er. Dies habe zu einer Rangelei mit Schlägen, Griffen zum Hals und Schubsen geführt. Sein 27-jähriger Neffe bestätigte die Beleidigung und den Schlag gegen die Brille und beschrieb eine unangenehme Stimmung. Er versuchte vergeblich, seinen Onkel aus der Menge zu ziehen.
Die Opfer berichteten eine andere Version. Der 25-Jährige sagte: 'Es war ein hitziges Spiel, wie es in der Klasse üblich ist.' Der Angeklagte habe sie beleidigt, was er weggelächelt habe. Später packte der 43-Jährige ihn am Hals und drückte ihn gegen die Wand. Der 30-Jährige eilte zu Hilfe und wurde mit einem Faustschlag zu Boden geschickt: 'Dann gingen bei mir die Lichter aus.' Die Polizei dokumentierte Rötungen an Hals und Kopf der Opfer sowie Kratzer am Hals des Angeklagten.
Eine Polizeibeamtin, die das Turnier privat besuchte, trennte die Beteiligten durch resolute Intervention. Richter und Staatsanwalt zeigten sich ratlos über den genauen Ablauf, da die Aussagen glaubwürdig, aber widersprüchlich waren. Da der Vorfall zwei Jahre zurückliegt und der Angeklagte keine Vorstrafen hat, wurde das Verfahren eingestellt. Er muss 500 Euro an die Initiative 'Sport gegen Gewalt' zahlen, womit alle Beteiligten einverstanden waren.