Bundesstaatsanwaltschaft erhebt im Bestechungsfall Anklage gegen Anwälte wegen Urkundenfälschung

Die Bundesanwaltschaft für Strafsachen hat zwei Anwälte wegen der Fälschung von Gerichtsbeschlüssen und unzulässigen Urteilen in einem Bestechungsfall angeklagt. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Rechtsstreit um eine Kaffeefarm im Wert von 84 Millionen Birr. Die Anklageschrift wurde beim Bundesgericht in Addis Abeba eingereicht.

Addis Abeba, 17. März 2018 EC (Fana) – Die Bundesanwaltschaft für Strafsachen im Justizministerium hat die Anwälte Jonas Derb Abate und Asnaqech Hagos Gebremedhin gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Strafgesetzbuches und Artikel 23 Absatz 3 der Proklamation 881/2007 angeklagt. Die Anklage wurde am 30. Megabit 2018 bei der 6. Strafkammer der Kassationsabteilung des Bundesgerichts registriert. Laut Anklageschrift sollen die beschuldigten Verteidiger Beschlüsse gefälscht haben, die angeblich vom Obersten Gerichtshof stammten, um den Zweitbeschuldigten in einem Rechtsstreit um eine Kaffeefarm im Wert von 84 Millionen Birr zu begünstigen. Sie sollen ein auf den 22. Meskerem 2018 datiertes Urteil fabriziert haben, das sieben Richtern zugeschrieben wurde und die Übergabe der Plantage an den Anspruchsteller anordnete. Dies umfasste eine gefälschte Register-Nummer, die eine Befugnis des Obersten Gerichtshofs vortäuschte, sowie Anweisungen an untergeordnete Gerichte zur Vollstreckung. Des Weiteren weist die Staatsanwaltschaft auf einen gefälschten Brief vom 21. Tikimt 2018 hin, der angeblich vom Büro für Handel und Investitionen der Region Südwest-Äthiopien stammt. Die Anwälte sollen eine Register-Nummer verwendet haben, um Dokumente für das außerordentliche Gremium, das spezielle sechsköpfige Richterpanel sowie die Geschäfts- und Investitionsabteilung der Kassationsabteilung des Bundesgerichts zu erstellen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen Bestechung durch diese gefälschten Dokumente vor.

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