Der High Court hat eine Petition der Rastafari-Gemeinschaft Kenias abgewiesen, die die Legalisierung des Anbaus und Konsums von Marihuana für religiöse Zwecke zum Ziel hatte.
Richter Bahati Mwamuye verkündete das Urteil am Mittwoch, dem 15. Juli 2026. Er erklärte, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass die geltenden Gesetze ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzen. Zudem hätten sie nicht das vorgeschriebene rechtliche Verfahren eingehalten, um vor Einreichung der Klage eine Lizenz zu beantragen. Der Richter merkte an, dass das Thema alle Kenianer betreffe und einen nationalen Dialog erfordere. Er betonte, dass die Rastafari-Religion zwar durch die Verfassung geschützt sei, religiöse Rechte jedoch nicht absolut seien und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit eingeschränkt werden könnten. Die Petition wurde 2021 eingereicht und richtete sich gegen das Gesetz zur Kontrolle von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen (Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Control Act). Der Generalstaatsanwalt und die nationale Behörde zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch (NACADA) sprachen sich gegen den Antrag aus. Das Gesetz bleibt unverändert, und Straftaten im Zusammenhang mit Bhang sind weiterhin strafbar.