Innenminister prüft Sanktionen gegen Bürgermeister wegen antisemitischer Äußerungen

Innenminister Laurent Nuñez prüft Sanktionen von der Suspendierung bis zur Aberkennung gegen Bernard Bazinet, Bürgermeister von Augignac in der Dordogne, wegen antisemitischer Äußerungen auf Facebook. Diese Aussagen, die als unvereinbar mit seiner Rolle gelten, haben scharfe Verurteilung der Regierung hervorgerufen und zur Austreibung des Bürgermeisters aus der Sozialistischen Partei geführt.

Am 4. Dezember kommentierte Bernard Bazinet, Bürgermeister von Augignac, einer Gemeinde mit 825 Einwohnern im Norden der Dordogne, einen Facebook-Beitrag von Libération über die Teilnahme Israels an der Eurovision 2026. Er schrieb: „Ja zum Boykott! Frankreich ist zu jüdisch, um zu boykottieren!“, wobei er einen Slang-Begriff mit antisemitischen Konnotationen verwendete.

In einem Interview mit AFP erklärte Herr Bazinet, ein ehemaliges Mitglied der Sozialistischen Partei (PS): „Es ist ein Kommentar, der meine Gedanken völlig überschritten hat. Ich war außer mir wegen dem, was ich in Berichten über Palästina las. [...] Ich war mir nicht unbedingt bewusst, dass der Begriff [...] antisemitische Untertöne hatte.“ Er versuchte, den Beitrag zu löschen, doch er verbreitete sich rasch, auch bei CNews.

Das Innenministerium reagierte entschieden. Laurent Nuñez „verurteilt die Äußerungen aufs Schärfste“ und meint, der Bürgermeister „besitze nicht mehr die moralische Autorität, um seine Funktionen auszuüben“. Er wies den Präfekten der Dordogne an, Herrn Bazinet vorzuladen, um ihm die Schwere seiner Aussagen in Erinnerung zu rufen. Der Bürgermeister soll am Dienstag, den 23. Dezember, in der Unterpräfektur von Nontron erscheinen.

Zudem schloss die PS den Amtsträger am 9. Dezember aus und erklärte: „Antisemitismus ist ein abscheuliches Übel. Keine Toleranz, keine Erklärung ist akzeptabel.“ Im Januar wird Herr Bazinet wegen öffentlicher rassistischer Beleidigung vor dem Beauftragten des Staatsanwalts in Périgueux stehen und eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen müssen.

Nach dem allgemeinen Gemeindekodex kann eine Suspendierung bis zu einem Monat dauern, während eine Aberkennung ein Jahr lang die Wählbarkeit ausschließt. Dieser Fall unterstreicht die Härte der Behörden gegenüber Hassrede unter gewählten Vertretern und betont die erhöhte Verantwortung öffentlicher Figuren für die Wahrung republikanischer Werte.

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