Das kenianische Urheberrechtsamt hat die Lizenz der Kenya Association of Music Producers mit Wirkung zum 1. Juli für 90 Tage ausgesetzt, was trotz fortgesetzter Beitragserhebung zu Verzögerungen bei den Tantiemenzahlungen für Tausende von Künstlern führt.
Das kenianische Urheberrechtsamt (KECOBO) bestätigte am 14. Juli, dass es die Lizenz der Kenya Association of Music Producers mit Wirkung zum 1. Juli für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgesetzt hat. Die Performing and Audio-Visual Rights Society of Kenya wird die Tantiemeneinnahme auf vorläufiger Basis übernehmen. KECOBO wies an, dass alle während der Aussetzung eingenommenen Tantiemen auf ein separates Bankkonto eingezahlt werden müssen. Diese Gelder dürfen ohne weitere schriftliche Anweisungen des Amtes weder ausgeschüttet noch transferiert oder anderweitig verwendet werden. Musiker und Produzenten, deren Einkommen von den verwandten Schutzrechten abhängt, werden voraussichtlich Verzögerungen bei den Zahlungen erleben. KECOBO erklärte, dass diese Maßnahme sicherstellt, dass die Einnahmen ungehindert weiterfließen, während regulatorische Probleme geklärt werden, und dass ordnungsgemäße Aufzeichnungen für zukünftige Abstimmungen geführt werden.