Piloten und Flugbegleiter der Lufthansa legen am Donnerstag, den 12. Februar, ganztägig die Arbeit nieder. Der Warnstreik, ausgerufen von den Gewerkschaften Vereinigung Cockpit und Ufo, betrifft Abflüge von deutschen Flughäfen und könnte zu erheblichen Ausfällen führen. Reisende haben Rechte auf Umbuchung, Rückerstattung und Entschädigung.
Der Streik bei der Lufthansa findet am 12. Februar von 00:01 Uhr bis 23:59 Uhr statt und betrifft theoretisch alle deutschen Flughäfen, von denen die Airline abhebt. Besonders die Abflüge der Lufthansa CityLine von Standorten wie Frankfurt, München, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover werden bestreikt. Die Vereinigung Cockpit fordert höhere Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung, da seit 2017 ein kapitalmarktfinanziertes Modell das frühere Rentenniveau unterläuft. „Wir hätten eine Eskalation sehr gerne vermieden“, sagte VC-Präsident Andreas Pinheiro. „Dass es nun dennoch zu diesem Streik kommt, liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.“
Die Kabinengewerkschaft Ufo protestiert gegen die geplante Schließung des Flugbetriebs der Lufthansa CityLine, die rund 800 Jobs bedroht, und verlangt Verhandlungen zu Tarifverträgen. Ufo-Kritiker Harry Jaeger wirft dem Vorstand vor, unter dem Vorwand von Produktivität und Flexibilität tarifliche Verschlechterungen durchzusetzen, die die Arbeitsbelastung erhöhen. Die Lufthansa kritisiert die kurzfristige Ankündigung und betont, dass die Streiks Passagiere unverhältnismäßig treffen. Sie fordert die Gewerkschaften auf, Verhandlungen wieder aufzunehmen.
Hintergrund ist die Konzernstrategie mit neuen Töchtern wie City Airlines, die kostengünstigere Bedingungen bieten. Die 2024 gegründete City Airlines bedient nun auch Frankfurt und plant Flottenausbau auf sieben Airbus A320. Reisende erhalten Informationen per E-Mail oder App und können umbuchen, erstattet bekommen oder die Bahn nutzen. Bei Annullierungen oder Verspätungen über drei Stunden steht eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro nach EU-Recht zu, da interne Streiks kein außergewöhnlicher Umstand sind. Experte Feyza Türkön von Flightright bestätigt diesen Anspruch.