Madras High Court ordnet landesweites Verbot der Kuhschlachtung an

Der Madras High Court hat Tamil Nadu angewiesen, die Schlachtung von Kühen und Kälbern am Vorabend von Bakrid sowie an allen anderen Tagen zu verbieten. Gemäß der Entscheidung dürfen nur gesetzlich zugelassene Schlachthöfe betrieben werden.

Der Madras High Court wies Tamil Nadu an sicherzustellen, dass im gesamten Bundesstaat weder am Vorabend von Bakrid noch an irgendeinem anderen Tag Kühe oder Kälber geschlachtet werden. Das Gericht stellte fest, dass nur gesetzlich zugelassene Schlachthöfe betrieben werden dürfen, und wies hochrangige Beamte an, diese Entscheidung durchzusetzen.

Das Gericht erklärte, dass die Opferung von Kühen kein wesentlicher Bestandteil von Bakrid sei. Dies gilt im gesamten Bundesstaat Tamil Nadu gemäß dem Tamil Nadu Animal Preservation Act und Artikel 48 der Verfassung.

Die Richter GR Swaminathan und V Lakshminarayanan erließen diese Anordnung. Hochrangige Beamte müssen nun die Einhaltung der Richtlinie sicherstellen.

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