Der nationale Migrationsdienst hat ein Protokoll angekündigt, das venezolanischen Einwohnern in Chile nach den Erdbeben in Venezuela die Ausreise mit abgelaufenen Dokumenten ermöglicht.
Migrationsdirektor Frank Sauerbaum erklärte, dass die Maßnahme auf humanitären Gründen sowie Artikel 157 Nr. 4 des Migrations- und Ausländergesetzes basiert.
Sowohl Personen mit regulärem oder irregulärem Aufenthaltsstatus als auch solche, die über nicht autorisierte Wege eingereist sind, können diese Ausreisemöglichkeit nutzen, sofern ihr Ziel Venezuela ist.
Irregulär Aufhältige müssen den Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Strafe online über das Sermig-Portal erbringen. Personen, die irregulär eingereist sind, werden am Flughafen Arturo Merino Benítez von der Kriminalpolizei kontrolliert.
Sauerbaum merkte an, dass viele venezolanische Staatsbürger aufgrund des Verlusts von Familienmitgliedern unter emotionalem Stress leiden oder beim Wiederaufbau ihres Landes helfen möchten.