Der Oberste Gerichtshof hat der Nalsar University of Law eine begrenzte Ausnahme von seinem Urteil vom 19. Mai zum Management von Straßenhunden gewährt. Die Entscheidung erlaubt der Einrichtung in Hyderabad, ihre kontrollierte Initiative zur Unterbringung von Gemeinschaftshunden auf dem Campus fortzusetzen, wobei die deliktische Haftung bei Beißvorfällen dem universitätseigenen Animal Law Centre zugewiesen wird.
Die Ausnahme beruht auf dem langjährigen „Nalsar-Modell“ des Hundemanagements der Universität. Es entstand nach einem Vorfall im Jahr 2017, bei dem eine Hündin und ihre vier Welpen auf dem 20 Hektar großen Campus vergiftet wurden. Studenten und Dozenten reagierten darauf, indem sie Freiwilligengruppen bildeten und Fütterungs- sowie Sterilisationsprogramme einführten. Heute unterhält der Campus sechs bis acht ausgewiesene Futterstellen. Etwa 20 bis 30 studentische Freiwillige nutzen universitäre Mittel, um die Hunde zu füttern, zu impfen und zu sterilisieren. Die Population hat sich nach einer Zählung und Grenzkontrollen, die das Eindringen neuer Hunde verhindern, bei etwa 20 Tieren stabilisiert. Das 2018 gegründete Animal Law Centre entwarf bis 2020/21 eine formelle Hunde-Richtlinie. Diese legt die Aufsicht in die Hände des gewählten studentischen Rechtsbeirats und fordert eine Konfliktminderung zwischen Mensch und Hund. Eine WhatsApp-Gruppe namens „We for the Dogs“ und eine Instagram-Seite namens „Dogs of Nalsar“ unterstützen die tägliche Koordination. Die Richter des Obersten Gerichtshofs hoben die vorhandenen Verantwortlichkeitsmaßnahmen hervor. Sie erklärten, dass jeder Rahmen für das Management von Straßenhunden klar definierte Prinzipien der Verantwortung enthalten müsse. Das Fakultätsmitglied der Nalsar, Vivek Mukherjee, sagte, das Urteil erkenne den Campus als ein Experiment an, das andere Institutionen nachahmen könnten.