Ein Richtergremium des Gauhati High Court in Kohima fällte am Mittwoch ein geteiltes Urteil zu zwei Petitionen, die ein Verbot des Verkaufs von Hundefleisch in Nagaland forderten. Richter Budi Habung wies die Klagen als unbegründet zurück und bestätigte die Anordnung, die den Verkauf und Konsum von Hundefleisch erlaubt, während Richter Robin Phukan den Berufungen stattgab und die Anordnung aus dem Jahr 2023 aufhob. Eine detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus.
Ein Richtergremium des Gauhati High Court in Kohima fällte am Mittwoch ein geteiltes Urteil zu zwei Berufungen, die ein Urteil vom 2. Juni 2023 anfochten. Jenes Urteil hatte die Anordnung der Regierung von Nagaland aus dem Juli 2020 aufgehoben, die den kommerziellen Import und Handel von Hunden, Hundemärkte sowie den Verkauf von Hundefleisch in Restaurants untersagte. Die Berufungen wurden 2023 von People For Animals (PFA) und Humane Society International/India sowie 2024 von der Akhil Bharat Krishi Goseva Sangh eingereicht. Am 2. Juni 2023 entschied Richterin Marli Vankun, dass der Chefsekretär nicht die Befugnis nach Abschnitt 30 des Food Safety and Standards Act 2006 besaß, das Verbot zu erlassen. Richter Budi Habung wies die Klagen als unbegründet ab und bestätigte die Anordnung aus dem Jahr 2023, die den Verkauf und Konsum von Hundefleisch zulässt. Richter Robin Phukan hingegen gab den Berufungen statt und hob das Urteil von 2023 auf. Das Kabinett von Nagaland hatte das Verbot im Jahr 2020 beschlossen, welches am 4. Juli 2020 vom Chefsekretär bekannt gegeben wurde. Händler legten im September 2020 Beschwerde ein. Hundefleisch gilt für Naga und bestimmte Gemeinschaften in der Region als mehr als nur eine Delikatesse, obwohl viele Naga es nicht konsumieren, was zu geteilten Reaktionen führt.