Das Oberste Gericht von Uttarakhand hat die Staatsregierung angewiesen, die Standardarbeitsanweisungen für Infrastruktur und Tierschutz vor Beginn der Char Dham Yatra am 19. April zu überarbeiten. Ein Richtergremium unter der Leitung des Obersten Richters Manoj Kumar Gupta und des Richters Subhash Upadhyay setzte eine Frist von drei Wochen, um Bedenken hinsichtlich Tierquälerei und des Komforts für Pilger auszuräumen. Das Gericht wies zudem einen Ausschuss an, ein Treffen zur Überwachung der Fortschritte einzuberufen.
Am 8. April ordnete das Oberste Gericht von Uttarakhand während einer Anhörung zu einer Klage im öffentlichen Interesse an, dass der Staat die Standardarbeitsanweisungen (SOP) für die Char Dham Yatra ändern müsse. Petitionen, darunter eine von Gauri Maulekhi, wiesen auf Verzögerungen bei den Vorbereitungen hin. Das Gericht erklärte: „Da die Yatra bald beginnt, ist es wünschenswert, dass die Änderungen an der SOP innerhalb von drei Wochen ab heute positiv umgesetzt werden.“
Das Gericht prüfte einen am 16. März gebildeten 18-köpfigen Ausschuss, der Tierquälerei verhindern und die Logistik verwalten soll. Es wies den Vorsitzenden des Ausschusses an, innerhalb von drei Wochen eine Sitzung einzuberufen, um die Entscheidungen vom 24. März umzusetzen und ausstehende Probleme zu lösen. Der Staat muss einen Sachstandsbericht zur Einhaltung vorlegen.
Das Gericht äußerte sich besorgt über Verzögerungen beim Bau einer Krankenstation für Tiere in Kotma im Distrikt Rudraprayag. Der Staat erwähnte einen überarbeiteten Vorschlag in Höhe von 5,22 Crore Rupien, doch die Petentin schlug einen kostengünstigen Entwurf des Consortium of Architects for Animal Welfare aus Schottland vor. Das Gericht drängte auf eine Prüfung dieser Alternative und eine endgültige Entscheidung innerhalb von drei Wochen.
Die Tore für die Yatra werden am 19. April mit Gangotri und Yamunotri geöffnet, gefolgt von Kedarnath am 22. April und Badrinath am 23. bis 24. April. Über 5,1 Millionen Pilger besuchten die Stätten im Jahr 2025, was die Einrichtungen stark belastete. Das Gericht betonte die Sicherheit für Pilger und Tiere.