Der Registrar of Companies hat mehr als 120 Firmen mit sofortiger Wirkung aus dem nationalen Register gestrichen. Hunderte weitere sind von Auflösung bedroht, es sei denn, sie legen innerhalb von drei Monaten Widerspruch ein. Dies ist Teil einer laufenden Säuberungsaktion, die nicht konforme Unternehmen in verschiedenen Sektoren ins Visier nimmt.
Der Registrar of Companies, Damaris Lukwo, hat am 30. Januar in der Kenya Gazette angekündigt, dass über 120 Unternehmen gemäß Abschnitt 897(4) des Companies Act aus dem Register gestrichen wurden. Ihre Auflösung erfolgt nach Anträgen oder administrativen Überprüfungsverfahren und beendet effektiv ihr rechtliches Bestehen als Unternehmenswesen ab dem Veröffentlichungstag. Betroffene Firmen umfassen Sektoren wie Bauwesen, Bekleidungsherstellung, Finanzdienstleistungen, Logistik, Gastgewerbe, Gesundheitsdienstleistungen und Non-Profits. „Gemäß Abschnitt 897 (4) des Companies Act wird hiermit zur Kenntnis des Publikums gebracht, dass die folgenden Unternehmen aufgelöst sind und ihre Namen aus dem Register of Companies mit Wirkung ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Avis gestrichen wurden“, hieß es in einem Avis. Diese Auflösung bedeutet, dass die Unternehmen nicht handeln, Eigentum besitzen oder Verträge als rechtliche Einheiten abschließen können, es sei denn, sie werden gerichtlich wiederhergestellt. Separat wurden gemäß Gazette Notices Nr. 1159, 1161 und 1163 zahlreiche Unternehmen für eine geplante Auflösung gemäß Abschnitt 897(3) vorgesehen. Diese Firmen haben drei Monate ab Veröffentlichung, um Gründe vorzubringen, warum sie nicht gestrichen werden sollten. Die gefährdeten Unternehmen sind in Bereichen wie Bauwesen, Energie, Immobilien, Fertigung, Logistik, Technologie, Landwirtschaft, Gesundheitswesen und Unterhaltung tätig, einschließlich mehrerer Export Processing Zone-Firmen und Investmentgesellschaften. „Gemäß Abschnitt 897 (3) des Companies Act gibt der Registrar of Companies bekannt, dass die Namen der hierauf angegebenen Unternehmen nach Ablauf von drei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Avis aus dem Register of Companies gestrichen werden sollen, und lädt jede Person ein, Gründe vorzubringen, warum die Unternehmen nicht gestrichen werden sollten“, hieß es in einem weiteren Avis. Diese Avis sind Teil einer laufenden gesetzlichen Bereinigung des Firmenregisters, die ruhende, nicht konforme oder erloschene Firmen ins Visier nimmt, die gesetzliche Anforderungen wie die Abgabe jährlicher Berichte nicht erfüllt haben. Unternehmer werden aufgefordert, die Gazette-Avis sorgfältig zu prüfen, um zu bestätigen, ob ihre Unternehmen betroffen sind, und schnell zu handeln, um Deregistrierung zu vermeiden. Dies folgt auf die frühere Ankündigung des Registrars, über 700 Unternehmen gemäß Abschnitt 894(2) zu schließen. Der Registrar kann die Auflösung in verschiedenen Fällen einleiten, einschließlich des Versäumnisses, jährliche Berichte abzugeben oder ohne ordnungsgemäße Unterlagen zu operieren. Um nach Auflösung wieder zu eröffnen, muss ein Unternehmen beim High Court oder direkt beim Registrar um Wiederherstellung nachsuchen und nachweisen, dass es zum Zeitpunkt des Streichens betriebsfähig war und weniger als sechs Jahre seit der Auflösung vergangen sind.