Der Informationsregulierer Südafrikas hat gegen die Weigerung der Johannesburg Stock Exchange (JSE), Handelsaufzeichnungen freizugeben, entschieden und sie als öffentliche Stelle nach dem Promotion of Access to Information Act eingestuft. Die Entscheidung geht auf eine Klage von Inhlanhla Ventures aus dem Jahr 2023 zurück, die Details zu potenziell manipulierenden Trades mit enX Group-Aktien im Mai 2020 anforderte. Der Regulierer fordert die Benachrichtigung der beteiligten Parteien vor der Offenlegung.
Am 5. Januar 2026 erließ die Informationsreguliererin Advocate Pansy Tlakula einen Vollstreckungsbefehl, der die Klage von Inhlanhla Ventures gegen die Johannesburg Stock Exchange (JSE) bestätigte. Der Befehl hob die Ablehnung der JSE einer Anfrage von 2023 nach dem Promotion of Access to Information Act (Paia) für Aufzeichnungen über Aktientransaktionen von enX Group Ltd. zwischen dem 3. und 19. Mai 2020 auf. Inhlanhla Ventures, das von diesen Trades betroffen war, vermutete Markmanipulation, benötigte aber Daten aus dem Broker Deal Accounting-System der JSE, um die Beteiligung zu überprüfen. Der Regulierer betonte, dass die Offenlegung nach Paia der Grundsatz ist, Ablehnungen eng auszulegen und vom ablehnenden Organ zu rechtfertigen seien. Er befand, die JSE habe diese Beweislast nicht erfüllt und liefere nur „mere Behauptungen“ und „reine Spekulationen“ zu Schäden. Indem er die JSE aufgrund ihrer regulatorischen Funktionen nach dem Financial Markets Act als öffentliche Stelle klassifizierte, wies die Entscheidung darauf hin, dass die eigenen Prozesse der Börse mit Vorschriften für öffentliche Stellen übereinstimmen. Bezüglich personenbezogener Daten in den Aufzeichnungen – wie Namen, Adressen und ID-Nummern – urteilte der Regulierer, die Offenlegung sei angemessen, da Datenschutz geschäftliche Angelegenheiten nicht abdecke. „Die Gesellschaft würde eine Erwartung an Datenschutz der Beteiligten an den relevanten enX Group-Trades nicht als angemessen anerkennen“, heißt es im Befehl. Vertragliche Vertraulichkeitsklauseln können Paia nicht übertrumpfen, das Vorrang vor Verboten im Financial Markets Act hat. Zur Wahrung der Fairness muss die JSE betroffene Dritte benachrichtigen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor die Informationen an Inhlanhla Ventures weitergegeben werden. Die JSE plant, die Entscheidung zu prüfen und gerichtlich einzugreifen, unter Berufung auf die Sensibilität der regulatorischen Daten. Dieses Urteil stärkt die Transparenz in der Marktregulierung und balanciert Datenschutz mit Rechenschaftspflicht angesichts von Manipulationsvorwürfen.