Der Bundesrichter Roque Sáenz Peña hat den Buchhalter Walter Pasko und seine Brüder in einem Verfahren wegen schwerer Steuerhinterziehung aufgrund des Gesetzes über die steuerliche Unschuldsvermutung, das die Mindestschwelle für Steuerdelikte anhebt, entlassen. Pasko wird jedoch weiterhin in dem Hauptfall von 2022, der als "Mühle der gefälschten Rechnungen" bezeichnet wird, wegen unerlaubter Steuerverknüpfung und Geldwäsche verfolgt.
Das Bundesgericht Presidencia Roque Sáenz Peña hat die Entlassung des Buchhalters Walter Pasko, seiner Brüder und der Firma Tercer Norte SRL in einem Verfahren wegen schwerer Steuerhinterziehung angeordnet. Mit dem Urteil wurde die Reform des Steuerstrafrechts angewandt, die als "Gesetz über die steuerliche Unschuld" bekannt ist und Ende 2025 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wurde der Mindestbetrag, ab dem die Hinterziehung von Rechnungen als Straftat gilt, von 1,5 Millionen Dollar auf 100 Millionen Dollar angehoben. Das untersuchte Manöver belief sich auf 62,8 Millionen Dollar und lag damit unter dem neuen Schwellenwert, was die rückwirkende Anwendung des milderen Strafgesetzes und die Einstellung des Verfahrens ermöglichte. Damit wurde auch die Anklage wegen unerlaubter Vereinigung in dieser Akte fallen gelassen, da das Kernverhalten nicht mehr strafbar ist. Das Hauptverfahren, das im Jahr 2022 von Bundesstaatsanwalt Patricio Sabadini eingeleitet wurde, befasst sich mit einer mutmaßlichen Organisation, die gefälschte Rechnungen ausstellt, der so genannten "Fake Invoices Mill". Pasko wird nach wie vor vor dem Bundesgerichtshof von Resistencia wegen illegaler Steuervereinigung und Geldwäsche angeklagt. Kürzlich wies das Gericht eine Anfechtung der Finanzinformationsstelle (UIF) bezüglich der Einbeziehung anderer Akten mit der Begründung zurück, dass sie nur einen Vorfall einleitet, um die Relevanz zu bewerten, ohne automatisch Beweise hinzuzufügen. Die Verteidigung von Pasko hat einen Antrag auf Nichtigkeit gestellt. Die beiden Fälle, die mit gefälschten Rechnungen in Verbindung stehen, haben also unterschiedliche rechtliche Ergebnisse: Einstellung des Verfahrens im Jahr 2024 und laufende Verfahren im Jahr 2022.