Führerscheinentzug bei Handynutzung am Steuer in Charente-Maritime ab 1. Mai

Ab dem 1. Mai führt jede Handynutzung am Steuer im Département Charente-Maritime zum sofortigen Führerscheinentzug. Damit wird das bisherige Bußgeld in Höhe von 135 Euro sowie der Abzug von drei Punkten abgelöst. Die Maßnahme, die seit Februar als Pilotprojekt lief, soll die hohe Sterblichkeitsrate im Straßenverkehr des Départements senken und stützt sich auf die Befugnisse des Präfekten gemäß der Straßenverkehrsordnung.

Charente-Maritime ist nach den Départements Landes und Lot-et-Garonne das dritte Département im Südwesten, das diese verschärfte Strafe für die Handynutzung am Steuer einführt. Die vom Präfekten angekündigte Maßnahme tritt am 1. Mai in Kraft und zielt auf gefährliches Verhalten im Straßenverkehr ab. In der Praxis werden Polizeibeamte den Führerschein umgehend einziehen, sobald ein Fahrer mit einem Mobiltelefon in der Hand ergriffen wird. Dies gilt auch für die Bedienung von GPS-Geräten oder die Musikauswahl; solche Einstellungen müssen künftig im Stand oder durch einen Beifahrer vorgenommen werden. Die seit Februar laufende, zunächst aufklärerische Testphase geht nun in eine strikte Durchsetzung über. Die Regelung stützt sich auf Artikel L224-7 der Straßenverkehrsordnung, der den Präfekten dazu ermächtigt, Führerscheine bei gefährlichem Fahren administrativ auszusetzen. Ähnliche Regelungen gelten bereits in Landes, Lot-et-Garonne und Pas-de-Calais. Hintergrund für diese Eskalation ist die hohe Zahl an Verkehrstoten im Département, die das Ziel verfolgt, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

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