Die Erste Kammer des brasilianischen Obersten Bundesgerichts (STF) wird am Dienstag (28. April) die Entscheidung darüber fortsetzen, ob Pastor Silas Malafaia wegen Verleumdung und Beleidigung des Armeeoberkommandos als Angeklagter zugelassen wird. Malafaias Verteidigung beantragte eine Vertagung mit der Begründung, die Kammer sei mit nur vier Richtern unvollständig besetzt. Der Fall geht auf Kritik zurück, die Malafaia während einer Kundgebung im April 2025 auf der Avenida Paulista geäußert hatte.
Die Erste Kammer des STF unter dem Vorsitz von Richter Cristiano Zanin wird das Verfahren wieder aufnehmen, das im März im virtuellen Plenum begonnen hatte. Berichterstatter Alexandre de Moraes stimmte dafür, die Klage der Generalstaatsanwaltschaft (PGR), eingereicht von Generalstaatsanwalt Paulo Gonet, zuzulassen. Zanin beantragte eine förmliche Behandlung, wodurch die Prüfung in eine persönliche Sitzung verlegt wurde. Im April 2025 kritisierte Malafaia während einer Kundgebung auf der Avenida Paulista die Generäle des Armeeoberkommandos für deren angebliche Untätigkeit im Zusammenhang mit der Verhaftung des ehemaligen Ministers Walter Braga Netto. „Wo sind die Vier-Sterne-Generäle des Armeeoberkommandos? Ein Haufen Schwächlinge, ein Haufen Feiglinge“, sagte er von einem Lautsprecherwagen aus. Armeekommandeur General Tomás Miguel Miné Ribeiro Paiva wandte sich daraufhin an die PGR und machte eine Verletzung der Würde der Offiziere geltend. Malafaias Verteidigung unter der Leitung von Anwalt Jorge Vacite Neto beantragte am Vorabend der Sitzung eine Vertagung mit dem Hinweis, dass die Kammer seit Oktober 2025, nach dem Wechsel von Luiz Fux in die Zweite Kammer, nur noch vier Mitglieder habe. Die Anwälte argumentieren, dass für Malafaia kein Vorzugsgerichtsstand bestehe, die Äußerungen allgemein gehalten und durch die Meinungsfreiheit geschützt seien und er eine formelle Richtigstellung vorgenommen habe. „Ich habe keinen Vorzugsgerichtsstand. Ich spreche allgemein. Ich nenne niemanden beim Namen“, erklärte der Pastor. Die Richter Cármen Lúcia und Flávio Dino müssen ihre Stimmen noch abgeben. Die PGR erklärt, es habe die Absicht bestanden, die Generäle in ihrer Funktion öffentlich zu diskreditieren.