Das britische Competition Appeal Tribunal hat entschieden, dass eine 656-Millionen-£-Klage gegen Valve fortgesetzt werden kann, was potenziell zu Entschädigungen für 14 Millionen Steam-Nutzer führen könnte. Der Fall, von der Digital-Rechte-Aktivistin Vicki Shotbolt im Juni 2024 eingereicht, wirft Valve Antikartellpraktiken vor, die PC-Spielpreise in die Höhe treiben. Valves Antrag auf Abweisung des Anspruchs wurde am 26. Januar 2026 abgewiesen.
Die Klage dreht sich um Vorwürfe, dass Valve mit seiner Steam-Plattform den PC-Spiemarkt durch restriktive Richtlinien manipuliert hat. Shotbolt wirft Valve vor, Preisarbitrageklauseln durchzusetzen, die Verlage und Entwickler daran hindern, Spiele auf Konkurrenzplattformen günstiger anzubieten. Zudem verbietet Valve laut Klage den Käufern, herunterladbare Inhalte (DLC) für Steam-Spiele in anderen Shops zu kaufen, kombiniert mit Provisionen von bis zu 30 Prozent, was zu aufgeblähten Preisen für britische Verbraucher führt. Eingereicht im Juni 2024 und von Milberg London LLP betreut, läuft die Sammelklage auf Opt-out-Basis und vertritt 14 Millionen Steam-Nutzer im Vereinigten Königreich, sofern sie sich nicht ausschließen. Sie fordert Entschädigungen von 22 bis 44 £ pro betroffenem Nutzer, insgesamt 656 Millionen £. Valve legte Einspruch gegen die Zertifizierung ein und argumentierte, den Klägern fehle eine angemessene Methodik zur Bewertung der Auswirkungen seiner Plattformparitätsverpflichtungen und die Klassendefinition sei unzureichend, insbesondere bezüglich jüngerer Nutzer. Nach vorgeschlagenen Änderungen an der Klassendefinition – die Bedenken hinsichtlich Minderjähriger adressierten – erteilte das Tribunal am 26. Januar 2026 nach einer Verhandlung am 14. Oktober 2025 die Collective Proceedings Order (CPO). Das Urteil trägt die Kennung [2026] CAT 4. Diese Entwicklung ist ein wichtiger Schritt in den britischen Kartellrechts-Herausforderungen gegen Tech-Riesen im Gaming-Bereich, ähnlich wie ein früherer Fall gegen Sony vom selben Kanzlei. Valve wurde um Stellungnahme gebeten, hat aber noch nicht öffentlich reagiert. Der Fall geht nun in Richtung möglicher Hauptverhandlung, in der die Vorwürfe im Detail geprüft werden.