Die Universitäten begrüßten eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die die Regierung dazu verpflichtet, die Gehälter von Lehrkräften und nicht-wissenschaftlichem Personal um 25% bis 30% anzupassen. Die Maßnahme ergänzt die bereits Anfang Juni vereinbarten 24,3%.
Die Universitäten hoben hervor, dass die vom Obersten Gerichtshof erlassene vorsorgliche Maßnahme die Regierung zur Umsetzung der Gehaltsanpassungen verpflichtet. Vertreter der Universitäten erklärten, dass die Erhöhung zusätzlich zu der bereits zu Beginn dieses Monats getroffenen Vereinbarung erfolgt. Das Urteil bezieht sich auf das Finanzierungsgesetz und wirkt sich sowohl auf Gehälter als auch auf Stipendien aus. Die Universitäten betonten, dass dieser Beschluss zusätzliche Ressourcen für den Betrieb der Einrichtungen garantiere. Der richterliche Beschluss wurde von den akademischen Behörden positiv aufgenommen, die nun die Einhaltung der festgelegten Zeitpläne erwarten.