USP führt ab 2028 Quoten für Menschen mit Behinderungen bei Aufnahmeprüfungen ein

Die Universität von São Paulo (USP) wird für das Aufnahmejahr 2028 Quoten für Menschen mit Behinderungen (PcD) bei ihrem Auswahlverfahren einführen. Eine Arbeitsgruppe hat 120 Tage Zeit erhalten, um die entsprechenden Richtlinien auszuarbeiten. Dieser Schritt dient der Einhaltung des staatlichen Gesetzes Nr. 18.167 von 2025.

Die Verwaltung der USP hat eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten, Professoren und Studierenden gebildet, um Leitlinien für die Reservierung von Studienplätzen für Menschen mit Behinderungen zu entwerfen. Die Gruppe hat 120 Tage Zeit, um die rechtlichen Bestimmungen zu prüfen, Kriterien zu erörtern und einen Beschluss zu formulieren. Die Initiative steht im Einklang mit dem am 8. Juli 2025 verabschiedeten Staatsgesetz Nr. 18.167, das Quoten für technische und grundständige Studiengänge an staatlichen Einrichtungen in São Paulo vorschreibt. Die Anzahl der reservierten Plätze muss mindestens dem Anteil von Menschen mit Behinderungen an der Gesamtbevölkerung des Bundesstaates entsprechen, was gemäß der letzten IBGE-Volkszählung etwa 8 % entspricht. Das Gesetz sieht zudem bei Bedarf spezialisierte Begleitpersonen vor. Das Dokument der Arbeitsgruppe wird von den Prorektoraten für grundständige Studien sowie für Inklusion und Zugehörigkeit geprüft und anschließend im Rat für grundständige Studien sowie im Rat für Inklusion und Zugehörigkeit diskutiert. Nach einer möglichen Zustimmung erfolgt die Vorlage beim Universitätsrat, was für das erste Halbjahr 2027 geplant ist. Die Unicamp hat bereits seit 2024 Quoten für Menschen mit Behinderungen, während landesweite Daten einen Anstieg der Immatrikulationen von Studierenden mit Behinderungen an brasilianischen Universitäten zeigen.

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