Die brasilianische Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch (8. April) der PEC 383/17 in erster Lesung zugestimmt, die ein Mindestmaß von 1 % der laufenden Nettoeinnahmen für das Einheitliche System der Sozialhilfe (SUAS) festlegt. Der Gesetzentwurf erfordert noch eine zweite Abstimmungsrunde in der Kammer sowie eine Prüfung durch den Senat. Er sieht eine schrittweise Einführung für die Bundesregierung und eine sofortige Zuweisung für Bundesstaaten und Gemeinden vor.
Die Abgeordnetenkammer billigte die PEC 383/17 mit 464 Stimmen bei 16 Gegenstimmen. Der Gesetzentwurf ändert die Verfassung, um eine dauerhafte Finanzierung des SUAS zu sichern, das über 30 Millionen Familien durch Programme wie CadÚnico, Bolsa Família, BPC, PETI und Projovem unterstützt.
Der Text legt für den Bund einen Anteil von 1 % der laufenden Nettoeinnahmen (RCL) fest, mit einem Übergangszeitraum: 0,3 % im Jahr 2027, 0,5 % im Jahr 2028, 0,75 % im Jahr 2029 und 1 % ab 2030. Bundesstaaten und Gemeinden weisen den Anteil von 1 % sofort zu, wobei Leistungen wie BPC und Bolsa Família ausgenommen sind. Der Berichterstatter André Figueiredo (PDT-CE) schätzt die Auswirkungen auf 11 Milliarden R$ über vier Jahre, während das Wirtschaftsteam der Regierung 36 Milliarden R$ kalkuliert.
Figueiredo argumentierte: „Es geht nicht um Zahlen, es geht um Menschen mit Namen und Gesichtern.“ Die Regierung Lula äußerte Bedenken hinsichtlich der fiskalischen Auswirkungen und betrachtete den Entwurf als potenzielles „Bombengeschäft“, obwohl das Ministerium für soziale Entwicklung ihn unterstützt. Der 2017 vom ehemaligen Abgeordneten Danilo Cabral (PSB-PE) eingebrachte Entwurf zielt darauf ab, Kürzungen wie jene unter Michel Temer im Jahr 2017 zu verhindern.
An der Abstimmung nahmen Gruppen wie Congemas und Fonseas teil. Als Nächstes steht in der kommenden Woche die zweite Abstimmungsrunde in der Kammer an, gefolgt vom Senat.